Vechta/Hamburg, 9. Juli 2012– Mit Beschluss vom 13. Juni 2012 hat das Amtsgericht Vechta ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der börsennotierten BKN biostrom AG (BKN), der biostrom Service GmbH und der biostrom Energiesysteme GmbH angeordnet und Dr. Sven-Holger Undritz, Partner der White & Case Insolvenz GbR, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Betroffen von der Insolvenz sind neben der BKN biostrom AG die operativen Töchter biostrom Service GmbH und biostrom Energiesysteme GmbH sowie acht Biogasgesellschaften, die nicht zum Konsolidierungskreis der BKN biostrom AG gehören, aber von der biostrom Service GmbH betreut werden. Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaften wird mit Unterstützung der Hausbank sowie der Agentur für Arbeit fortgeführt. Die Gehälter der Mitarbeiter sind gesichert, und finanzielle Mittel für die Aufrechterhaltung des Betriebs der Biogasanlagen stehen zur Verfügung. Auch die erforderlichen Wartungen werden laufend durchgeführt.
Gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen Advantum PuCwurde parallel bereits ein M&A-Prozess aufgesetzt, um eine übertragende Sanierungunter Einbeziehung weiterer Biogasanlagen aus dem Konsolidierungskreis der BKN Biostrom AG zeitnah und effizient zu ermöglichen. Dr. Undritz hierzu: „Die zahlreichen Anfragen,die mich innerhalb der ersten Wochendes Insolvenzeröffnungsverfahrens erreicht haben, stimmen mich optimistisch, dass wir das BKN-Konzept mit einem neuen Investor erfolgreich langfristig fortführen können.“
BKN ist spezialisiert auf die Projektierung und Betriebsführung von Biogasanlagen. Dies umfasst nahezu die gesamte Wertschöpfungskette von der Standortsuche über die Beantragung der Genehmigungen und das Finanzmanagement bis hin zur langfristigen Betriebsführung. Einzig den Anlagenbau übernimmt BKN nicht selbst. Mit ihren operativen Tochtergesellschaften realisiert das Unternehmen Biogasprojekte in ganz Deutschland, vor allem aber in den neuen Bundesländern.
DieBKN biostrom AGhatte 2011 eine Anleihe begeben(WKN: A1KQ8V / ISIN: DE000A1KQ8V1). Aufgrund der insolvenzrechtlichen Vorschriften können hier derzeit weder Zins- noch Tilgungszahlungen erfolgen.
White & Case Partner Dr. Sven-Holger Undritz (Insolvenzrecht, Hamburg) wird unterstützt von Partner Patrick Narr (M&A, Hamburg), Counsel Dr. Henning Mordhorst und Associate Christian Abel (alle Insolvenzrecht, Hamburg).
Über White & Case
Die White & Case Insolvenz GbR ist eine der führenden Insolvenzrechtspraxen in Deutschland und bundesweit tätig. Die Gesellschaft ist Teil des White & Case-Verbundes. White & Case LLP ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten in Europa und in den entscheidenden wirtschaftlichen Zentren der Welt an 38 Standorten in 26 Ländern präsent. In Deutschland sind 250 Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München für White & Case tätig (www.whitecase.de). Zu einem Kerngebiet der White & Case-Praxis gehört die Beratung von Restrukturierungen und Sanierungen (www.whitecaseinso.de).
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