20. März 2020
Geschrieben von ADVANT Beiten

WG: UPDATE - BB Corona Task Force: Maßnahmen zur Abwehr der Liquiditätskrise

wir möchten Ihnen ein Update bezüglich der Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise senden.

Maßnahmen zur Abwehr der Liquiditätskrise

1. Zusammenfassung der KfW-Information für Banken

Unternehmen können bei ihren Hausbanken oder bei jeder anderen Bank, die KfW-Kredite durchleitet, Anträge auf Corona-Hilfe stellen.

Die KfW stellt aktuell ihre Systeme auf die neuen Programmbedingungen um. Dieser Prozess ist spätestens am 14.04.2020 abgeschlossen. Bis dahin besteht eine Übergangsregelung, die eine kurzfristige Antragstellung und Auszahlung von Kreditanträgen ermöglicht.

Die KfW wird nach erfolgter Risikoprüfung und positiver Kreditentscheidung der Bank eine verbindliche Zusage geben, so dass die Bank den Kreditbetrag unmittelbar auszahlen kann.

Zur beschleunigten Abwicklung des Zusageverfahrens wird die KfW bei Kreditbeträgen bis zu 3 Mio. EUR die Risikoprüfung der Finanzierungspartner übernehmen und auf eine eigene Risikoprüfung verzichten.

Bei Kreditbeträgen zwischen 3 und 10 Mio. EUR orientiert sich die KfW an einem Verfahren zur beschleunigten Risikoprüfung („Fast Track Verfahren“), welches kurzfristig an die erhöhten Beträge angepasst wird.

Auf der Basis der verbindlichen Kreditzusage wird die KfW die Banken zu den beantragten und zugesagten Konditionen refinanzieren, sobald die technischen Voraussetzungen hierfür geschaffen sind, spätestens ab dem 14.04.2020.

2. Erleichterungen für Geschäftsbanken bei der Aussetzung von Tilgungsleistungen

Jedes Kreditinstitut muss auch weiterhin im Rahmen der banküblichen Sorgfaltspflichten und in eigener geschäftspolitischer Verantwortung entscheiden, ob es den einzelnen Kreditnehmern auf Antrag Tilgungsaussetzungen gewährt.

Gibt das jeweilige Kreditinstitut dem Aussetzungsantrag statt, so braucht es für maximal zwei Monate keine Wertberichtigung zu bilden. Das gilt aber nur, wenn sich die Aussetzung auf die Tilgung beschränkt und nicht auch auf die Zinsen erstreckt

Mit dieser Regelung möchte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Kreditinstituten die Entscheidung erleichtern, vorübergehende Tilgungsaussetzungen zu gewähren. Damit soll zumindest kurzfristig die Liquiditätssituation der davon betroffenen Unternehmen verbessert werden.

Zentrale Ansprechpartner für Anfragen sind:

Restrukturierung & Insolvenz / Finanzierung Frankfurt:
Heinrich Meyer  -  Heinrich.Meyer@bblaw.com Tel.: +49 69 756095-414
Dr. Christoph Schmitt - Christoph.Schmitt@bblaw.com Tel.: +49 69 7560 95-434
Frank Primozic  -  Frank.Primozic@bblaw.com Tel.: +49 69 756095-434
Dr. Moritz Handrup  -  Moritz.Handrup@bblaw.com Tel.: +49 69 756095-424

Restrukturierung & Insolvenz Düsseldorf:
Dr. Martin Rappert  -  Martin.Rappert@bblaw.com Tel.: +49 211 518989-185
Wilken Beckering  -  Wilken.Beckering@bblaw.com Tel.: +49 211 518989-185

Restrukturierung & Insolvenz Hamburg:
Torsten Cülter  -  Torsten.Cuelter@bblaw.com Tel.: +49 40 688745-115

Restrukturierung & Insolvenz München:
Dr. Florian Weichselgärtner  -  Florian.Weichselgaertner@bblaw.com Tel: +49 89 35065-1353

Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaftliche Restrukturierung & Sanierung:
Christian Schenk  -  Christian.Schenk@bblaw.com Tel.: +49 211 518989-124
Alexander Thees  -  Alexander.Thees@bblaw.com Tel.: +49 211 518989-142

Insolvenzsteuerrecht
Dr. Guido Krüger  -  Guido.Krueger@bblaw.com Tel.: +49 211 518989-180

Arbeitsrecht: 
Martin Biebl  -  Martin.Biebl@bblaw.com Tel.: +49 89 35065-1132

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