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1. Aktuelle Fakten:
Die Bundesregierung reagiert auf die infolge Corona drohende Wirtschaftskrise und wird nach eigener Aussage "über die KfW ohne Begrenzung Kreditprogramme zur Absicherung der Kredittätigkeit der Hausbanken“ bereitstellen.
Die auf den Weg gebrachten Maßnahmen zielen nicht nur auf die Unterstützung einer bestimmten Branche, sondern auf Unternehmen aller Größen und Branchen. Die Bandbreite der Betroffenen reicht Angabe gemäß "vom kleinsten Taxifahrer über die Kreativwirtschaft bis hin zu richtig großen Unternehmen".
Der Dreiklang des Corona-Schutzschilds der Bundesregierung lautet „Kurzarbeitergeld – Kredite – Steuerstundungen“:
Künftig müssen nur 10% der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein, ohne dass zuvor zwingend sämtliche Arbeitszeitsalden aufgebraucht sein müssen. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dann nicht nur Lohnkosten (67% bzw. 60% des Nettoentgeltausfalls), sondern auch alle Sozialabgaben. Darin sind auch die Leiharbeitnehmer eingeschlossen. Die gesetzliche Regelung soll bis Anfang April angepasst werden. Ob und inwieweit diese Regelungen Rückwirkung haben werden, steht noch nicht fest.
Die sonstigen Liquiditätshilfen will der Bund von der staatseigenen KfW-Bank verwalten lassen. Unternehmen erhalten über ihre Hausbanken Kredite und Bürgschaften, welche die KfW gegenüber den Hausbanken absichert. Der Staat übernimmt dabei einen größeren Teil der Ausfallrisiken, im Extremfall sogar bis zu 90%. Das bislang entwickelte Maßnahmenpaket sieht u. a. vor:
Die beabsichtigten steuerpolitischen Maßnahmen bestehen in Steuerstundungen und der Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen, solange der Steuerschuldner unmittelbar von den Auswirkungen der Corona-Epidemie betroffen ist. Steuervorauszahlungen würden dann herabgesetzt, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte oder Umsätze im laufenden Jahr voraussichtlich geringer ausfallen.
2. Die Experten von BB raten:
In der aktuellen Situation ist die Prüfung, ob das eigene Unternehmen im Rahmen des Corona-Schutzschildes förderungswürdig ist, im Zweifel Geschäftsleiterpflicht. Anträge auf Maßnahmen im Rahmen des Corona-Schutzschildes müssen fachkundig vorbereitet sein. Ein erfolgversprechender Antrag setzt regelmäßig eine Darstellung der Unternehmenssituation voraus, in welcher die Auswirkungen der aktuellen Krise deutlich herausgearbeitet werden. Hierfür sollte das Unternehmen seinen Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater einbeziehen.
Allerdings sollten betroffene Unternehmen schnellstmöglich beginnen, die erforderlichen Anträge vorzubereiten, damit sie nicht in die Insolvenzreife geraten und somit – zumindest bis zur Entscheidung der EU-Kommission über die von der Bundesregierung beabsichtigten Sonderprogramme – ein Ausschlusskriterium erfüllen. Auch können die angekündigten Staatshilfen zwar eine Zahlungsunfähigkeit verhindern, da die KfW-Kredite und gestundeten Steuern gleichwohl zu passivieren sind, droht nichtsdestotrotz eine insolvenzrechtliche Überschuldung, welche die Unternehmen gemeinsam mit ihren Beratern durch geeignete Maßnahmen, bspw. eine dokumentiere Fortführungsprognose ausschließen müssen.
Die Praxisgruppen der Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Banking/Finanzierung/Restruktu
3. Zentrale Ansprechpartner für Anfragen sind:
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Finanzierung:
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