16. März 2020
Geschrieben von ADVANT Beiten

WG: BEITEN BURKHARDT unterstützt bei Beantragung von Staatshilfen infolge Corona mit Task Force

Kontaktdetails der Ansprechpartner unter Punkt 3.

1. Aktuelle Fakten:

Die Bundesregierung reagiert auf die infolge Corona drohende Wirtschaftskrise und wird nach eigener Aussage "über die KfW ohne Begrenzung Kreditprogramme zur Absicherung der Kredittätigkeit der Hausbanken“ bereitstellen.

Die auf den Weg gebrachten Maßnahmen zielen nicht nur auf die Unterstützung einer bestimmten Branche, sondern auf Unternehmen aller Größen und Branchen. Die Bandbreite der Betroffenen reicht Angabe gemäß "vom kleinsten Taxifahrer über die Kreativwirtschaft bis hin zu richtig großen Unternehmen".

Der Dreiklang des Corona-Schutzschilds der Bundesregierung lautet „Kurzarbeitergeld – Kredite – Steuerstundungen“:

Künftig müssen nur 10% der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein, ohne dass zuvor zwingend sämtliche Arbeitszeitsalden aufgebraucht sein müssen. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dann nicht nur Lohnkosten (67% bzw. 60% des Nettoentgeltausfalls), sondern auch alle Sozialabgaben. Darin sind auch die Leiharbeitnehmer eingeschlossen. Die gesetzliche Regelung soll bis Anfang April angepasst werden. Ob und inwieweit diese Regelungen Rückwirkung haben werden, steht noch nicht fest.

Die sonstigen Liquiditätshilfen will der Bund von der staatseigenen KfW-Bank verwalten lassen. Unternehmen erhalten über ihre Hausbanken Kredite und Bürgschaften, welche die KfW gegenüber den Hausbanken absichert. Der Staat übernimmt dabei einen größeren Teil der Ausfallrisiken, im Extremfall sogar bis zu 90%. Das bislang entwickelte Maßnahmenpaket sieht u. a. vor:

 

  • Die Zugangsvoraussetzungen zu den bestehenden Programmen, wie dem KfW-Unternehmenskredit, dem ERP-Gründerkredit und dem „KfW Kredit für Wachstum“ werden gelockert und die Risikoübernahmen auf bis zu 80% erhöht;
  • Bei den größere Unternehmen mit einem (Gruppen)Umsatz von bis zu 2 Mrd. Euro – künftig EUR 5 Mrd. – wird die Beschränkung der Förderung auf Innovations- und Digitalisierungsprojekte aufgehoben und auf die allgemeine Unternehmensfinanzierung inklusive Betriebsmittelkredite erweitert;
  • Das bislang auf Unternehmen in strukturschwachen Regionen beschränkte Großbürgschaftsprogramm zur Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Mio. Euro. und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80% wird für Unternehmen außerhalb dieser Regionen geöffnet;
  • Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Zudem wird der Bund seinen Risikoanteil um 10% erhöhen. Die Obergrenze von 35% Betriebsmitteln am Gesamtobligo der Bürgschaftsbanken wird auf 50% erhöht. Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, sollen die Bürgschaftsbanken zukünftig Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig und innerhalb von 3 Tagen treffen können.
  • Nach den allgemeinen Förderrichtlinien hatte sich die KfW bislang nicht an Umschuldungen oder Restrukturierungsfinanzierungen beteiligt. Für solche Unternehmen sind künftig Sonderprogramme geplant, welche die EU-Kommission aber erst noch genehmigen muss.


Die beabsichtigten steuerpolitischen Maßnahmen bestehen in Steuerstundungen und der Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen, solange der Steuerschuldner unmittelbar von den Auswirkungen der Corona-Epidemie betroffen ist. Steuervorauszahlungen würden dann herabgesetzt, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte oder Umsätze im laufenden Jahr voraussichtlich geringer ausfallen.

2. Die Experten von BB raten:

In der aktuellen Situation ist die Prüfung, ob das eigene Unternehmen im Rahmen des Corona-Schutzschildes förderungswürdig ist, im Zweifel Geschäftsleiterpflicht. Anträge auf Maßnahmen im Rahmen des Corona-Schutzschildes müssen fachkundig vorbereitet sein. Ein erfolgversprechender Antrag setzt regelmäßig eine Darstellung der Unternehmenssituation voraus, in welcher die Auswirkungen der aktuellen Krise deutlich herausgearbeitet werden. Hierfür sollte das Unternehmen seinen Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater einbeziehen.

Allerdings sollten betroffene Unternehmen schnellstmöglich beginnen, die erforderlichen Anträge vorzubereiten, damit sie nicht in die Insolvenzreife geraten und somit – zumindest bis zur Entscheidung der EU-Kommission über die von der Bundesregierung beabsichtigten Sonderprogramme – ein Ausschlusskriterium erfüllen. Auch können die angekündigten Staatshilfen zwar eine Zahlungsunfähigkeit verhindern, da die KfW-Kredite und gestundeten Steuern gleichwohl zu passivieren sind, droht nichtsdestotrotz eine insolvenzrechtliche Überschuldung, welche die Unternehmen gemeinsam mit ihren Beratern durch geeignete Maßnahmen, bspw. eine dokumentiere Fortführungsprognose ausschließen müssen.

Die Praxisgruppen der Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Banking/Finanzierung/Restrukturierung sowie Steuerrecht von BEITEN BURKHARDT haben eine Task-Force eingerichtet, welche Unternehmen bei der Beantragung der erforderlichen Maßnahmen begleitet und auch im Fall von Quarantänemaßnahmen arbeitsfähig bleibt.

3. Zentrale Ansprechpartner für Anfragen sind:

Arbeitsrecht: 
Martin Biebl - Martin.Biebl@bblaw.com   Tel.: +49 89 35065-1132

Finanzierung:
Heinrich Meyer - 
Heinrich.Meyer@bblaw.com   Tel.: +49 69 756095-414
Dr. Christoph Schmitt - Christoph.Schmitt@bblaw.com   Tel.: +49 69 7560 95-434
Frank Primozic - 
Frank.Primozic@bblaw.com   Tel.: +49 69 756095-434

Steuerrecht:
Jens Müller - 
Jens.Mueller@bblaw.com 
   Tel.: +49 69 756095-192

 

Unternehmens-Broschüre