12. Februar 2020
Geschrieben von HEUKING

DFB-Sieg mit Heuking in Hannover: Schiedsrichter sind selbstständig

Der Deutsche Fußball-Bund e.V. (DFB) hat mit Dr. Johan-Michel Menke, Sportarbeitsrechtsexperte bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Hamburg, einen weiteren Prozesserfolg errungen. 

Mit heutigem Urteil vom 12. Februar 2020 (2 Sa 172/19) hat die 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen unter Vorsitz von Richter Kreß die Berufung des ehemaligen Schiedsrichters Patrick Schult gegen das klagabweisende Urteil der Vorinstanz zurückgewiesen. Damit hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen – wie erstinstanzlich das Arbeitsgericht Verden – festgestellt, dass Schiedsrichter keine Arbeitnehmer sind. Weder die auf ein Jahr befristeten Schiedsrichter-Vereinbarungen noch die daraus resultierenden Spielaufträge ließen ein Arbeitsverhältnis erkennen. Die Befristung von Schiedsrichter-Vereinbarungen unterliegt somit nicht dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). 

Noch ist nicht geklärt, ob Patrick Schult Rechtsmittel gegen das heutige Urteil einlegt.

Dr. Johan-Michel Menke ist schon lange für den DFB tätig und vertrat diesen in der Vergangenheit erfolgreich vor Gericht.


Berater Deutsche Fußball-Bund e.V. (DFB)
Heuking Kühn Lüer Wojtek:

Dr. Johan-Michel Menke, LL.M. (Prozessführung)
Timo Daniel Trefzger (Arbeitsrecht), beide Hamburg

Für weitere Informationen:
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