22. Januar 2020
Geschrieben von HEUKING

Heuking vertritt das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein bei Abwendung von Streikmaßnahmen

Ein Team um Dr. Johan-Michel Menke hat das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) erfolgreich bei der Abwendung von Streikmaßnahmen begleitet. Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Lübeck zieht Ver.di seinen Streikaufruf nun zurück.

„Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) hat sich heute vor dem Arbeitsgericht Lübeck gegen die Gewerkschaft ver.di durchgesetzt. Die für den 22., 23. und 24. Januar 2020 angekündigten Streiks hat ver.di zurückgerufen“, so heißt es in der Pressemeldung des UKSH.

„Wir sind erleichtert, dass wir das Versorgungsrisiko für unsere Patientinnen und Patienten durch einen Streik durch verd.di abgewendet haben“, äußert sich Professor Dr. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des UKSH. „Wir wünschen uns, dass wir jetzt in ernsthafte Gespräche eintreten, die zur Entlastung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen.“ Das UKSH hat Ende letzter Woche beim Arbeitsgericht beantragt, ver.di per einstweiliger Verfügung die Durchführung von Warnstreiks für den 22. bis 24. Januar 2020 zu untersagen und zum Abschluss einer Notdienstvereinbarung bestimmten Inhalts zu verpflichten.

Die Notdienstvereinbarung ist zur Gewährleistung der medizinischen Versorgung der 2,8 Millionen Bürger des nördlichsten Bundeslandes für den Streikfall zwingend erforderlich. Ver.di verlangt vom UKSH den Abschluss eines Tarifvertrags, der unter anderem konkrete Mindestbesetzungen auf den Stationen der Klinik vorsieht. Beim UKSH handelt es sich um den einzigen medizinischen Maximalversorger in Schleswig-Holstein. Das UKSH ist mit mehr als 13.000 Beschäftigten in 80 Kliniken die größte Arbeitgeberin in diesem Bundesland. Das UKSH wurde dabei von Heuking Kühn Lüer Wojtek vertreten.

Berater Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Heuking Kühn Lüer Wojtek:

Dr. Johan-Michel Menke, LL.M. (Federführung), Hamburg
Dr. Arietta v. Stechow (Prozessführung, Arbeitsrecht), Hamburg
Bernd Weller (Tarifrecht), Frankfurt
Dr. Christoph Gerhard (Arbeitsrecht, Prozessrecht), Frankfurt

Für weitere Informationen:
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