12. Juli 2019
Geschrieben von HEUKING

Heuking auch in zweiter Instanz für Scholz erfolgreich – Berufungen wegen Anleihe zurückgewiesen

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 2. Juli 2019 in zweiter Instanz Prospekthaftungsansprüche im Zusammenhang mit der Begebung einer Anleihe der Scholz AG in den Jahren 2012 und 2013 mit einem Emissionsvolumen von insgesamt EUR 182,5 Millionen in vollem Umfang zurückgewiesen. Bereits in erster Instanz hatte das Landgericht Ellwangen am 25. Oktober 2018 die Sammelklage sowie zahlreiche Einzelklagen abgewiesen. Die Kläger (Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp hatte seinerzeit eine Sammelklage für 137 Kläger sowie zahlreiche Einzelklagen erhoben) hatten hiergegen größtenteils Berufungen eingelegt, die nun ebenfalls vollumfänglich zurückgewiesen wurden. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Das OLG hat ausdrücklich festgestellt, dass keine Prospektfehler und auch keine sonstigen Pflichtverletzungen des Vorstands im Zusammenhang mit der Begebung der Anleihe vorlagen. Das Urteil hat daher in mehrfacher Hinsicht die Rechtsauffassung der Beklagten bestätigt.

Die Scholz AG war ein traditionsreiches Familienunternehmen und weltweit im Bereich des Recycling und des Schrotthandels tätig, inzwischen gehört sie zu einer chinesischen Unternehmensgruppe. Die Klagen richteten sich gegen die früheren Vorstände und Gesellschafter der Scholz AG sowie die Rechtsnachfolgerin der Scholz AG, die Scholz Holding GmbH.

Die früheren Vorstände und Gesellschafter der Scholz AG wurden von Heuking Kühn Lüer Wojtek, Düsseldorf unter Federführung von Managing Partner Dr. Andreas Urban vertreten.

Berater frühere Vorstände und Gesellschafter der Scholz AGHeuking Kühn Lüer Wojtek:
Dr. Andreas Urban (Managing Partner, Federführung),
Sandra Kalthoff (Partnerin), beide Düsseldorf

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