München/Hamburg, 3. Juli 2019.
Die Kanzlei Noerr hat den Ridepooling-Anbieter MOIA erfolgreich in einem Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Hamburg vertreten. Damit steht fest, dass die Volkswagen-Tochter ihre Hamburger Testflotte zunächst auf 500 Fahrzeuge und nach erfolgreicher Evaluierung ab 01.01.2021 auf bis zu 1.000 Fahrzeuge vergrößern darf (5 K 4390/18).
Im letzten Jahr hat die Freie und Hansestadt Hamburg zu Erprobungszwecken den Einsatz von bis zu 1.000 Fahrzeugen im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2022 genehmigt. Gegen diese Genehmigung war ein Taxiunternehmer mit einem Eilantrag vorgegangen, der jetzt vom Oberverwaltungsgericht mit einem unanfechtbaren Beschluss zurückgewiesen wurde. Der Entscheidung vorausgegangen war ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg, den das Oberlandesgericht abgeändert hat. Die Vorinstanz hatte entschieden, dass bis zur einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren lediglich 200 Fahrzeuge eingesetzt werden dürfen.
Ihre Entscheidung begründet das Oberverwaltungsgericht damit, dass die MOIA zu Erprobungszwecken erteilte Genehmigung den Antragsteller nicht in eigenen Rechten verletze. Insbesondere könne sich der Antragsteller nicht auf die durch Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit stützen, da sie keinen Schutz vor Konkurrenz gewähre. „In der Begründung seines Beschlusses schließt sich das Oberverwaltungsgericht damit vollständig unserer rechtlichen Würdigung an“, stellt Noerr-Partner Christian Mayer fest, der für MOIA alle Verwaltungsstreitverfahren führt. Nach seiner Einschätzung handelt es sich um einen wichtigen Beschluss mit weitreichender rechtlicher und tatsächlicher Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus. „Wir sind sehr froh, dass wir für MOIA diesen wichtigen Erfolg erzielen konnten und damit sicherstellen, dass das neue umweltfreundliche Verkehrsangebot in Hamburg wie geplant erprobt werden kann“, kommentiert Noerr-Partner Felix Muhl den gestrigen Beschluss.
Das Eilverfahren gegen die Hamburger Genehmigung von MOIA ist damit abgeschlossen. Beim Verwaltungsgericht Hamburg ist weiterhin das Klageverfahren des Antragstellers gegen die MOIA erteilte Genehmigung anhängig (5 K 4390/18).
Berater MOIA: Noerr LLP
Christian A. Mayer (Regulatory, München), Dr. Felix Muhl (Digital Business, Hamburg), Dr. Peter Bachmann (Regulatory, München)
Associates: Hendrik Schlutt (Regulatory, Dresden), Ines Coenen (Regulatory, München)
MOIA Inhouse: Dr. Tim Jonas Haack (Leiter Recht & Compliance), Dr. Ingmar Dathe (Legal Counsel)
Matthias Schulte
PR-Manager / Assessor jur.
Noerr LLP
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Noerr LLP ist eine Limited Liability Partnership mit Sitz in Tower 42, 25 Old Broad Street, London, EC2N 1HQ, registriert in England und Wales unter der Registernummer OC349228. Die Gesellschaft ist im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Muenchen unter der Nummer PR 945 eingetragen und ist von der Solicitors Regulation Authority (Registernummer 647375) zugelassen und unterliegt deren Aufsicht. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.noerr.com.
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