04. Juni 2012
Geschrieben von GSK Stockmann

Erstes zivilrechtliches Schadensersatzurteil eines Geschädigten gegen das Aufzugskartell


Pressemitteilung


 

Hamburg, 4. Juni 2012  Die Kanzlei GSK Stockmann + Kollegen hat mit ihrem Hamburger Partner Lars Bollensen das – soweit ersichtlich – erste Urteil auf Schadensersatz gegen ein Mitglied des Aufzugs- und Fahrtreppenkartell erstritten.

 

Vor dem Landgericht Hannover wurde einer der vier großen Fahrtreppenhersteller verurteilt, an ein Bauunternehmen einen prozentualen Anteil des Auftragsvolumens zurückzuerstatten, da nach der Überzeugung des Gerichts der damalige Angebotspreis kartellbedingt überhöht war. Die Urteilsbegründung stützt sich unter anderem auf die Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2007, in der dem Aufzugs- und Fahrtreppenkartell Bußgeldzahlungen in Höhe von EUR 992 Mio. auferlegt worden waren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es stellt jedoch eine der ersten Entscheidungen dar, die bei einer ganzen Reihe an rechtshängigen Schadensersatzklagen gegen Mitglieder des deutschen Aufzugs- und Fahrtreppenkartells ergangen ist.

 

 

Vertreter Kläger (Hamburger Bauunternehmen):
 

GSK Stockmann + Kollegen:
 

Lars Bollensen, Partner (Real Estate, Hamburg); Dr. Michael Schiwek, Associate (Real Estate, Hamburg)

 

 

Kontaktadresse:
 

GSK STOCKMANN + KOLLEGEN

Lars Bollensen

Schleusenbrücke1/ Neuer Wall

20354 Hamburg

Tel.: +49 40 369703-0

Fax: +49 40 369703-44

E-Mail:bollensen@gsk.de

 

 

GSK Stockmann + Kollegen ist eine der führenden unabhängigen Corporate und Real Estate Kanzleien in Deutschland mit den weiteren Schwerpunkten Banking/Finance und Öffentliches Wirtschaftsrecht. GSK Stockmann + Kollegen entstand 1997 als Zusammenschluss von Anwälten aus renommierten Wirtschaftskanzleien. Heute beraten über 135 Anwälte an den Standorten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, Heidelberg, München, Stuttgart, Brüssel und Singapur deutsche und internationale Mandanten.

 

Für weitere Informationen: www.gsk.de

 

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