29. April 2019
Geschrieben von Hogan Lovells

Stellungnahme Hogan Lovells zum Urteil des Landgericht München im Influencer Prozess um Cathy Hummels

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Landgericht München hat die Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb gegen Cathy Hummels wegen vermeintlicher Schleichwerbung zurückgewiesen.

Hierzu eine Einschätzung von Dr. Sabrina Dücker, Expertin für Gewerblichen Rechtsschutz bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells in Hamburg:

  • "Das Landgericht München hat die Klage maßgeblich mit der Begründung zurückgewiesen, informierte Internetnutzer wüssten, dass Cathy Hummels, die über 485.000 Follower verfügt, mit ihrem Instagram-Profil kommerzielle Interessen verfolge. Deshalb liege keine unlautere Werbung vor
     
  • Das Urteil bedeutet leider noch keine allgemeine Klärung der streitigen Frage, ob und wie Beiträge zu kennzeichnen sind, gerade wenn die darauf dargestellten Produkte von den Influencern selbst erworben wurden. Gerade weil der Verband Sozialer Wettbewerb eine parallele Klage gegen die Influcencerin Pamela Reif (mehr als 4 Millionen Follower) gewonnen hat, wird eine Klärung vermutlich erst in der zweiten Instanz oder sogar erst durch den BGH herbeigeführt werden können."

 

Demet Fidanci
Marketing & Business Development/PR Assistan
+49 211 13 68 373
demet.fidanci@hoganlovells.com

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