Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission haben sich auf eine Aktualisierung der Regeln zur Koordinierung der sozialen Sicherheitssysteme geeinigt. Ein wichtiges Detail ist, dass für Dienstreisen ins EU-Ausland kein A1-Entsendeformular mehr beantragt werden muss.Als letzter Schritt ist nun noch formal die Beschlussfassung der Kommission und des Europäischen Parlaments erforderlich, bevor die angekündigte Erleichterung in Kraft tritt.
Hierzu eine Einschätzung von Arbeitsrechtler Dr. Lars Mohnke, Partner bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells in München:
"Nach derzeitiger Rechtslage muss jeder Mitarbeiter auf einer Dienstreise im EU-Ausland eine sogenannte A1-Bescheinigung mit sich führen. Damit wird nachgewiesen, dass der Arbeitnehmer der deutschen Sozialversicherung unterliegt. Die A1-Bescheinigung ist gut gemeint, da sie für Rechtsklarheit sorgt. Auch kann das Verfahren zwischenzeitlich elektronisch durchgeführt werden. Für Dienstreisen ist es dennoch ein erheblicher Aufwand. Daher begrüßen wir den angekündigten Wegfall der Bescheinigungen sehr."
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Weitere Einzelheiten im Blog von Hogan Lovells unter http://hoganlovells-blog.de/2019/03/21/a1-bescheinigungen-fuer-dienstreisen-ins-eu-ausland-bald-passe/#
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