22. März 2019
Geschrieben von Hogan Lovells

Geplanter Wegfall der A1-Bescheinigung bei Dienstreisen ins EU-Ausland - Statement von Hogan Lovells

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Eu­ro­päi­sche Par­la­ment, der Rat und die Eu­ro­päi­sche Kom­mis­si­on ha­ben sich auf ei­ne Ak­tua­li­sie­rung der Re­geln zur Ko­or­di­nie­rung der so­zia­len Si­cher­heitssysteme ge­ei­nigt. Ein wich­ti­ges De­tail ist, dass für Dienst­rei­sen ins EU-Aus­land kein A1-Ent­sen­de­for­mu­lar mehr be­an­tragt wer­den muss.Als letzter Schritt ist nun noch formal die Beschlussfassung der Kommission und des Europäischen Parlaments erforderlich, bevor die angekündigte Erleichterung in Kraft tritt.

Hierzu eine Einschätzung von Arbeitsrechtler Dr. Lars Mohnke, Partner bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells in München:

"Nach der­zei­ti­ger Rechts­la­ge muss je­der Mit­ar­bei­ter auf ei­ner Dienst­rei­se im EU-Aus­land ei­ne sogenannte A1-Be­schei­ni­gung mit sich füh­ren. Da­mit wird nach­ge­wie­sen, dass der Ar­beit­neh­mer der deut­schen So­zi­al­ver­si­che­rung un­ter­liegt. Die A1-Be­schei­ni­gung ist gut ge­meint, da sie für Rechts­klar­heit sorgt. Auch kann das Verfahren zwischenzeitlich elektronisch durchgeführt werden. Für Dienstreisen ist es dennoch ein erheblicher Aufwand. Daher begrüßen wir den angekündigten Wegfall der Bescheinigungen sehr."
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Weitere Einzelheiten im Blog von Hogan Lovells unter http://hoganlovells-blog.de/2019/03/21/a1-bescheinigungen-fuer-dienstreisen-ins-eu-ausland-bald-passe/#

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