05. März 2019
Geschrieben von Hogan Lovells

Hogan Lovells berät OFB und Groß & Partner bei erstem Staycity Hotel in Frankfurt

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Leitung ihres Frankfurter Partners Marc P. Werner hat die internationale Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells ein Joint Venture der Projektentwicklungsgesellschaften OFB und Groß & Partner bei den Verträgen für das erste Staycity Hotel in Frankfurt beraten.

Im Frankfurter Airport Quartier Gateway Gardens wird ein achtgeschossiges Hotelgebäude mit 269 Zimmern entstehen, welches die Hotelgruppe Staycity aus Irland als Aparthotel betreiben wird. Der Mietvertrag wurde für die Dauer von 25 Jahren geschlossen. Die Eröffnung ist für das Jahr 2022 geplant.

Das Hogan Lovells Hotel Team berät Groß & Partner seit mehreren Jahren beim Abschluss und der Umsetzung sämtlicher Hotelverträge der Gruppe mit den verschiedensten Hotelmarken, so zuletzt beim Abschluss der Hotelmietverträge für das Projekt FOUR in Frankfurt.

 

Hogan Lovells Team für OFB und Groß & Partner

Marc P. Werner (Partner, Frankfurt), Sabrina Handke (Counsel, München), Antonia Degen (Associate, München) (alle Immobilienwirtschaftsrecht/Hotels);

Dr. Mathias Schönhaus (Counsel, Steuer- und Bilanzrecht, Düsseldorf).

 

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.

Demet Fidanci
Marketing & Business Development/PR Assistan
+49 211 13 68 373
demet.fidanci@hoganlovells.com

Über Hogan Lovells
Weitere Informationen finden Sie unter www.hoganlovells.com. Hogan Lovells ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten, die Mandanten weltweit in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts berät.

"Hogan Lovells" oder die "Sozietät" ist eine internationale Anwaltssozietät, zu der Hogan Lovells International LLP und Hogan Lovells US LLP und ihnen nahestehende Gesellschaften gehören. Die Bezeichnung "Partner" beschreibt einen Partner oder ein Mitglied von Hogan Lovells International LLP, Hogan Lovells US LLP oder einer der ihnen nahestehenden Gesellschaften oder einen Mitarbeiter oder Berater mit entsprechender Stellung. Einzelne Personen, die als Partner bezeichnet werden, aber nicht Mitglieder von Hogan Lovells International LLP sind, verfügen nicht über eine Qualifikation, die der von Mitgliedern entspricht. Weitere Informationen über Hogan Lovells, die Partner und deren Qualifikationen finden Sie
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