10. Mai 2012
Geschrieben von Hogan Lovells

Hogan Lovells erringt für eBay markenrechtlichen Erfolg gegen Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen

 

Pressemitteilung

10. Mai 2012

 

Die Verwendung von Markennamen als Kategoriebegriff auf dem Online-Marktplatz "eBay" stellt keine Verletzung der Kennzeichenrechte von Markeninhabern dar. Dies hat das Landgericht Hamburg mit einem jüngst ergangenen Urteil (Az.: 408 HKO 137/09) festgestellt und entsprechende Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zurückgewiesen. Geklagt hatte die Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH, die ihre Rechte dadurch verletzt sah, dass eBay zur Sortierung der von den Nutzern eingestellten Verkaufsangebote nicht nur generische Begriffe wie "Möbel" oder "Porzellan" verwendet, sondern auch nach einzelnen Herstellern unterscheidet. Das Landgericht sah hierin jedoch keine markenmäßige Benutzung des Zeichens "Meissen" durch eBay, sondern lediglich eine Markennennung, die nicht in die Rechte des Markeninhabers eingreift. Da eBay die einzelnen Verkaufsangebote nicht selbst einstelle, sondern die Zuordnung eines Verkaufsangebots zu einer Kategorie durch die einzelnen Verkäufer erfolge, treffe eBay keine Aussage über die Herkunft der Waren und greife deshalb weder in die Qualitäts- und Garantiefunktion noch in die Herkunftsfunktion der Marke ein, so die Richter. Es sei auch unschädlich, wenn einzelne Produkte, die nicht aus dem Herstellungsbetrieb der Klägerin stammen, unter der Kategorie "Meissen" eingestellt würden. Denn es sei nicht zu erwarten, dass eBay die Herkunft der Ware und den Inhalt der Verkaufsangebote prüfe. Vielmehr sei bekannt, dass eBay lediglich die technische Infrastruktur für das Hochladen von Verkaufsangeboten bereitstelle.

 

Mit seiner insgesamt 155 Seiten langen Entscheidung hat das Landgericht zugleich weitere Anträge der Porzellan-Manufaktur Meissen zurückgewiesen, mit denen eBay unter anderem wegen angeblich unzulässig gestalteter Aussagen bzw. unzureichenden Pflichtangaben in einzelnen Verkaufsangeboten auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden sollte. Zur Begründung seiner Entscheidung verwiesen die Richter darauf, dass die Voraussetzungen für eine Haftung von eBay als so genannter "Störer" nicht vorliegen würden.

 

Die Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH hat gegen die Entscheidung des Landgerichts inzwischen Berufung eingelegt. Mit einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts ist in diesem Jahr jedoch nicht mehr zu rechnen, nachdem bereits das Verfahren vor dem Landgericht rund zweieinhalb Jahre in Anspruch genommen hat.

 

 

Hogan Lovells-Team für eBay:

Vertreten wurde eBay durch Dr. Leopold von Gerlach (Partner) und Dr. Christian Tinnefeld (Counsel, beide IPMT) aus dem Hamburger Büro von Hogan Lovells.

 

Inhouse eBay:

Dr. Arndt Berger (Director EU Litigation), Rosa Gortner, Judith Wielens (beide Senior Legal Manager Litigation).

 

 

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PR-Manager Germany
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