14. Dezember 2018
Geschrieben von HEUKING

Sprengnetter-Gruppe im Streit um Datenbankrechte an Baukostendaten im Immobilienbereich mit Heuking Kühn Lüer Wojtek erfolgreich

Die wirtschaftsrechtlich beratende Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek hat mehrere Unternehmen der Sprengnetter-Gruppe (Bad Neuenahr-Ahrweiler), welche im Bereich der Immobilienbewertung tätig ist, in einem mehrjährigen Rechtsstreit um Urheberrechte, insbesondere Datenbankrechte, erfolgreich vertreten.

Im Sommer 2016 waren mehrere Gesellschaften der Sprengnetter-Gruppe mit dem Vorwurf der Verletzung fremder Rechte, insbesondere Urheberrechte und Rechte des Datenbankherstellers, abgemahnt worden. Der Abmahner argumentierte, dass ihm ausschließliche Rechte an sogenannten Baukostenregionalfaktoren und Kostenkennwerten zustünden, welche in der Vergangenheit vom Abmahner veröffentlicht worden waren. Nachdem zunächst ein Verfügungsantrag erfolgreich abgewehrt werden konnte, ist das Verfahren nun durch zwei Instanzen in der Hauptsache geführt worden. Das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 4 U 112/18) bestätigte in der mündlichen Verhandlung die Rechtsauffassung des Landgerichts Stuttgart (17 O 19/17), wonach die in Streit stehenden Daten weder nach Art oder Umfang in einem wesentlichen Maß übernommen worden waren bzw. insgesamt keinen Schutz nach den Vorgaben des EuGH betreffend Datenbanken genießen würden. Daraufhin wurde im Ergebnis die Berufung durch die Klägerin zurückgenommen.

„Das Datenbankschutzrecht ist maßgeblich durch die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs geprägt. Hier lag der Schlüssel für unseren Prozesserfolg darin, genau auf die Vorgaben des EuGH zu achten und dies vor Gericht verständlich darzustellen“, so Dr. Ruben A. Hofmann, federführender Anwalt aus Köln. „Insbesondere vor dem Hintergrund des hohen Streitwertes im Berufungsverfahren von 2 Millionen Euro handelt es sich um einen wichtigen Erfolg für unsere Mandanten“, so Hofmann

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