19. Juli 2018
Geschrieben von Hogan Lovells

Hogan Lovells berät Deutsche Wohnen SE bei ihrer ersten Aktiendividende

19. Juli 2018 – Unter Leitung ihres Frankfurter Partners Michael Schlitt hat die internationale Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells Deutsche Wohnen SE bei der erstmaligen Durchführung einer Aktiendividende beraten.

Den Aktionären wurde die Möglichkeit eingeräumt, die Dividende für das Geschäftsjahr 2017 in bar ausgezahlt oder in Form von neuen Aktien der Deutsche Wohnen SE zu erhalten. Während der Bezugsfrist haben sich Aktionäre mit rund 31 Prozent der dividendenberechtigten Aktien für die Aktiendividende entschieden. Zur Schaffung der  2,2 Millionen neuen Aktien führte die Deutsche Wohnen SE eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital durch.

Nachdem Hogan Lovells in der Vergangenheit Citi und Commerzbank als Zeichnungs- und Abwicklungsstelle bei der Aktiendividende der Deutsche Telekom AG und der Vonovia SE bereits beraten hatte, beriet die Kanzlei nunmehr erneut auf  Gesellschaftsseite zu Fragen der Strukturierung und Abwicklung der für deutsche Emittenten offensichtlich vermehrt attraktiven Aktiendividende. Zuvor hatte Hogan Lovells bereits im Jahr 2014 und 2016 die GRENKE AG sowie im Jahr 2018 die DIC Asset AG bei ihren Aktiendividenden begleitet.

Hogan Lovells für Deutsche Wohnen SE:

Prof. Dr. Michael Schlitt (Partner, Federführung), Nona Naydenova (Dipl.-Wirtschaftsjuristin, Kapitalmarktrecht, Frankfurt);
Jonathan Baird (Partner, US-Recht, London).

Inhouse Recht Deutsche Wohnen SE, Berlin: Dirk Sonnberg, Anja Krause
Inhouse Recht Commerzbank AG, Frankfurt: Dr. Bernd Singhof

Peter Herkenhoff
Corporate Communications Manager Germany
+49 211 1368 469
peter.herkenhoff@hoganlovells.com


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