8. März 2012
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages beriet am 5. März zum gesetzlichen Schutz von Whistleblowern. Whistleblower sind Hinweisgeber, die Arbeitgeber, Behörden oder die Öffentlichkeit über Gesetzesverstöße oder andere Fehlentwicklungen informieren. Anlass der öffentlichen Anhörung waren ein Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke. Bislang gibt es in Deutschland keine gesetzliche Regelung zu Whistleblowing. Auch die Gerichte haben zum Umgang mit Hinweisen auf Missstände keine einheitliche Rechtsprechung entwickelt. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf enthält umfangreiche Bestimmungen zum Schutz von Whistleblowern in deutschen Unternehmen.
Hogan Lovells Of Counsel Tim Wybitul war zu der Anhörung als Einzelsachverständiger geladen. Der Ausschuss hatte ihn auf Grund seiner langjährigen Expertise im Bereich des deutschen und internationalen Datenschutz- und Arbeitsrechts aufgefordert, eine Stellungnahme zu den Gesetzesinitiativen abzugeben.
Wybitul wies in seinen Ausführungen darauf hin, dass eine Regelung zu Hinweisgebersystemen in Unternehmen durchaus zweckmäßig sei. Denn Whistleblowing gehöre in der Praxis zu den effektivsten Mitteln zur Vermeidung und Aufdeckung von Regelverstößen und Fehlentwicklungen. Eine entsprechende Regelung zum Betrieb unternehmensinterner Hinweisgebersysteme müsse jedoch unbedingt mit anderen gesetzlichen Vorschriften vereinbar sein. Der bloße Hinweis, dass betriebsverfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Vorschriften unberührt bleiben sollten, sei hingegen unzureichend. Der Gesetzgeber müsse die Regelung daher insbesondere mit den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes abstimmen. Insgesamt, so Wybitul, sei ein Gesetz, das einen angemessenen Schutz gutgläubiger Hinweisgeber bietet, eine "zweckmäßige Regelung", wobei er auf die Schwierigkeit der Umsetzung in der Praxis hinwies.
Im Rahmen der öffentlichen Anhörung gab Wybitul auch einen kurzen Überblick zum Umgang mit Hinweisgebern in ausländischen Rechtssystemen. Einen Schwerpunkt legte er dabei auf die Regelungen in den USA. Insbesondere die dortigen arbeits- (Kündigungsschutz) und datenschutzrechtlichen Vorschriften seien nicht mit den deutschen Regelungen vergleichbar. Denn die entsprechenden Anforderungen in den USA seien deutlicher niedriger.
Der Ausschuss wird nun über die Stellungnahmen weiter beraten. Daran anschließend entscheidet der Deutsche Bundestag über das weitere Vorgehen im Hinblick auf den Gesetzentwurf.
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