München, 6. April 2018
Vertreten von der Kanzlei Noerr hat der japanische Luxuskosmetikhersteller Kanebo erfolgreich den Vertrieb von Graumarktware gestoppt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine zugunsten von Kanebo erlassene einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es der Handelskette real,- europaweit verboten ist, die Luxuskosmetik von Kanebo im Onlineshop auf www real de und in ihren Filialen anzubieten. In dem wegweisenden Urteil wurde – soweit ersichtlich – erstmals von einem deutschen Obergericht anerkannt, dass Hersteller von Luxuswaren den Verkauf von Graumarktware unterbinden können, wenn ihre Produkte in einem ruf- und imageschädigenden Verkaufsumfeld vertrieben werden (Az. I-20 U 113/17).
Kanebo war gegen den Wiederverkauf von mit den Marken „Sensai“ und „Kanebo“ gekennzeichneten Originalwaren bei real,- vorgegangen, und hatte sich nicht nur gegen das Angebot in den Filialen, sondern auch gegen den Vertrieb auf www real de gewehrt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat daraufhin ein europaweit geltendes Vertriebsverbot für die Kanebo-Kosmetik sowohl für den real,- Onlineshop als auch für die Filialen ausgesprochen. Das ist bemerkenswert, denn ein Verbot des Wiederverkaufs von Originalware, die ein Hersteller – so wie im vorliegenden Fall – selbst in der EU auf den Markt gebracht hat, ist wegen des sogenannten Erschöpfungsgrundsatzes regelmäßig nicht möglich. Davon werden nach dem deutschen und europäischen Markenrecht nur in engen Grenzen Ausnahmen gemacht.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nunmehr eine solche Ausnahme für den Fall angenommen, dass die sonst nur im Rahmen eines streng reglementierten selektiven Vertriebssystems gehandelte Luxuskosmetik in einem ruf- und imageschädigenden Umfeld vertrieben wird. Bislang hatten die deutschen Gerichte Ausnahmen vom Erschöpfungsgrundsatz praktisch nur angenommen, wenn der physische Zustand der Ware verändert oder verschlechtert war. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat es nun als rufschädigend angesehen, dass die (physisch unversehrte) Luxuskosmetik von Kanebo auf www real de und in den real,- Filialen angeboten wurde, weil das Verkaufsumfeld sowohl online als auch offline nicht ansatzweise mit dem luxuriösen Umfeld vergleichbar sei, in dem die Waren sonst angeboten würden. Das Gericht hat es dabei insbesondere als imageschädigend angesehen, dass die Luxuskosmetik zwischen Waren aller Art vertrieben wurde.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich zur Begründung seiner Entscheidung auch auf das aktuelle Coty-Urteil des Europäischen Gerichtshofs berufen. Der Europäische Gerichtshof hatte in dem Urteil bestätigt, dass das Luxusimage einer Marke und der mit ihr gekennzeichneten Ware schutzwürdig sein und auch ein Online-Vertriebsverbot rechtfertigen kann.
Das Urteil ist rechtskräftig. real,- kann lediglich noch erreichen, dass Kanebo zur Erhebung einer Hauptsacheklage verpflichtet wird.
Vertreten wurde Kanebo von der Münchener Noerr-Marken- und Vertriebsrechtsexpertin Janina Voogd.
Berater Kanebo Cosmetics Deutschland GmbH: Noerr LLP
Janina Voogd, LL.M. (Cape Town), Dr. Ralph Nack (beide IP-Recht, München)
Noerr ist Exzellenz und unternehmerisches Denken. Mit Teams aus starken Persönlichkeiten findet Noerr Lösungen für komplexe und anspruchsvolle Fragestellungen. Vereint durch gemeinsame Werte, haben die über 500 Berater immer das gemeinsame Ziel vor Augen: den Erfolg der Mandanten. Noerr ist als eine führende europäische Kanzlei auch international bestens aufgestellt: mit Büros in elf Ländern und einem weltweiten Netzwerk an befreundeten Top-Kanzleien.
Matthias Schulte
PR-Manager / Assessor jur.
Noerr LLP
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Ganz oben angekommen. Noerr eröffnet in Hamburg.
Noerr LLP ist eine Limited Liability Partnership mit Sitz in Tower 42, 25 Old Broad Street, London, EC2N 1HQ, registriert in England und Wales unter der Registernummer OC349228. Die Gesellschaft ist im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Muenchen unter der Nummer PR 945 eingetragen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.noerr.com.
Noerr LLP is a limited liability partnership registered under number OC349228, established under the laws of England and Wales, with its registered office at Tower 42, 25 Old Broad Street, London, EC2N 1HQ. Noerr LLP is entered in the partnership register of the Amtsgericht Muenchen under PR 945. For further information, please refer to www.noerr.com