05. April 2018
Geschrieben von Hogan Lovells

Stellungnahme Hogan Lovells zum Gesetzentwurf 'Schutz von Geschäftsgeheimnissen'

Sehr geehrte Damen und Herren,

der deutsche Gesetzgeber muss die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (ABl. L 157 vom 15.6.2016, S. 1) bis Juni 2018 in nationales Recht umsetzen. Der Referentenentwurf liegt inzwischen vor. Künftig müssen Unternehmen stärker darauf achten, angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen für ihre Geschäftsgeheimnisse zu ergreifen. Zudem wird das Aufdecken von Rechtsverstößen durch Hinweisgeber, das sog. Whistleblowing, erstmals gesetzlich geregelt werden. Die öffentliche Debatte, ob Whistleblower nach der geplanten neuen Regelung ausreichend geschützt werden, ist bereits in vollem Gange.

Erhard Keller und Anna Glinke, Rechtsanwälte bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells in Düsseldorf, teilen dazu mit:
"Wir erwarten nicht, dass Gerichte Whistleblower künftig strenger behandeln werden. Bei der Bewertung, ob ein Whistleblower rechtmäßig gehandelt hat, werden seine Motive bereits heute berücksichtigt. Die Richtlinie und der Gesetzentwurf ermöglichen es den Gerichten, die Interessen von Unternehmen und Whistleblower zu würdigen und zu einer fairen Einzelfallentscheidung zu kommen."

Wenn Sie dazu Fragen haben, stellen wir Ihnen gern einen Kontakt zu unseren Anwälten her.

Demet Fidanci
Marketing & Business Development/PR Assistan
+49 211 13 68 373

demet.fidanci@hoganlovells.com


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