09 März 2018 - der Europäische Gerichtshof hat in einem komplexen Geschmacksmusterverfahren über ein Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus Juli 2016 entschieden, dass für die Beurteilung, ob Erscheinungsmerkmale eines Erzeugnisses ausschließlich durch dessen technische Funktion bedingt sind, zu ermitteln ist, ob diese Funktion der einzige diese Merkmale bestimmende Faktor ist. Das Bestehen alternativer Gestaltungen ist insoweit nicht ausschlaggebend. Nationale Gerichte müssen für die Beurteilung, ob die fraglichen Erscheinungsmerkmale eines Erzeugnisses ausschließlich durch dessen technische Funktion bedingt sind, alle objektiven maßgeblichen Umstände des Einzelfalls würdigen. Auf die Sicht eines „objektiven Beobachters“ kommt es nicht an.
Hogan Lovells Partner Andreas Bothe und Senior Associate Marlen Mittelstein haben das Unternehmen CeramTec GmbH vor dem LG und OLG Düsseldorf und dem EuGH vertreten. Sie teilen dazu mit:
"Wir freuen uns, dass der EuGH unserer Argumentation auf ganzer Linie gefolgt ist. Unser Mandant CeramTec hat keine Geschmacksmuster verletzt. Wir gehen jetzt davon aus, dass das Oberlandesgericht – wie zuvor bereits das Landgericht - unserem Antrag folgen und unserer Widerklage auf Nichtigerklärung der streitgegenständlichen Geschmacksmuster stattgeben wird."
Wenn Sie dazu Fragen haben, stellen wir gerne einen Kontakt her.
Peter Herkenhoff
Corporate Communications Manager Germany
+49 211 1368 469
peter.herkenhoff@hoganlovells.com
Über Hogan Lovells
Weitere Informationen finden Sie unter www.hoganlovells.com. Hogan Lovells ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten, die Mandanten weltweit in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts berät.
"Hogan Lovells" oder die "Sozietät" ist eine internationale Anwaltssozietät, zu der Hogan Lovells International LLP und Hogan Lovells US LLP und ihnen nahestehende Gesellschaften gehören. Die Bezeichnung "Partner" beschreibt einen Partner oder ein Mitglied von Hogan Lovells International LLP, Hogan Lovells US LLP oder einer der ihnen nahestehenden Gesellschaften oder einen Mitarbeiter oder Berater mit entsprechender Stellung. Einzelne Personen, die als Partner bezeichnet werden, aber nicht Mitglieder von Hogan Lovells International LLP sind, verfügen nicht über eine Qualifikation, die der von Mitgliedern entspricht. Weitere Informationen über Hogan Lovells, die Partner und deren Qualifikationen finden Sie unter www.hoganlovells.com. Sofern Fallstudien dargestellt sind, garantieren die dort erzielten Ergebnisse nicht einen ähnlichen Ausgang für andere Mandanten