6. März 2018 – Unter Leitung ihrer Partner Markus Burgstaller und Karl Pörnbacher hat die internationale Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells die Slowakische Republik im Zusammenhang mit einem komplexen Verfahren erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vertreten.
In dem Verfahren ging es um die Frage, ob die Schiedsklausel eines 1991 geschlossenen bilateralen Investitionsschutzabkommens (BIT) zwischen der ehemaligen Tschechoslowakei und den Niederlanden mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Dieses Abkommen bestimmt, dass Streitigkeiten vor einem Schiedsgericht beizulegen sind.
Im zugrundeliegenden Fall hatte ein niederländischer Versicherungskonzern eine private Krankenversicherung als Tochtergesellschaft in der Slowakischen Republik gegründet. Die Slowakische Republik hatte den Krankenversicherungsmarkt 2004 liberalisiert, diese Liberalisierung aber zwei Jahre später teilweise wieder rückgängig gemacht und die Ausschüttung von Gewinnen sowie die Veräußerung von Versicherungsportfolios untersagt.
2008 leitete das niederländische Unternehmen auf der Grundlage des BIT ein Schiedsverfahren gegen die Slowakische Republik ein. Das Verfahren wurde vor einem Schiedsgericht in Frankfurt am Main verhandelt. 2012 befand das Schiedsgericht, dass die Slowakische Republik gegen das Investitionsabkommen verstoßen habe, und verurteilte sie, Schadensersatz in Höhe von 22,1 Mio. Euro an das niederländische Unternehmen zu zahlen.
Daraufhin erhob Hogan Lovells für die Slowakische Republik bei den deutschen Gerichten Klage auf Aufhebung des Schiedsspruchs. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte diesen Antrag zunächst zurückgewiesen, der daraufhin von Hogan Lovells angerufene Bundesgerichtshof (BGH) legte das Verfahren anschließend dem EuGH als Vorlage zur Vorabentscheidung vor.
Die Große Kammer des EuGH hat jetzt der Klage der Slowakischen Republik stattgegeben und festgestellt, dass Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedsländern gegen das Unionsrecht verstoßen.
Markus Burgstaller teilte dazu mit: "Mit diesem Grundsatzurteil hat der Europäische Gerichtshof Rechtsgeschichte geschrieben. Bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedsstaaten sind mit EU-Recht unvereinbar. Dieses Urteil wird sich deshalb auf zahlreiche noch ausstehende Schiedsverfahren auswirken. Schiedsgerichte, Investoren und EU-Mitgliedstaaten werden das EuGH-Urteil deshalb gründlich analysieren müssen."
Karl Pörnbacher sagte: "In dem Aufhebungsverfahren, welches das OLG Frankfurt und den BGH schon wiederholt beschäftigt hat, stellte sich eine ungewöhnliche Vielzahl sehr komplexer und kontrovers diskutierter Fragen des deutschen und europäischen Schiedsrechts. Mit dieser Entscheidung hat der EuGH nunmehr auch in Bezug auf die europarechtliche Fragestellung der Slowakischen Republik vollumfänglich Recht gegeben."
Hogan Lovells für die Slowakische Republik
Markus Burgstaller (Partner), Agnieszka Zarowna (Associate), Internationale Schiedsgerichtsbarkeit, London;
Karl Pörnbacher (Partner), Nicole Böck (Senior Associate), Internationale Schiedsgerichtsbarkeit, München.
Peter Herkenhoff
Corporate Communications Manager Germany
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