Sehr geehrte Damen und Herren,
der Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018 legt einen besonderen Schwerpunkt auf das Thema Digitalisierung. Auf seiner Grundlage will die zukünftige Bundesregierung ihre High-Tech-Strategie weiterentwickeln und – neben dem Thema Digitalisierung – einen besonderen Wert auf künstliche Intelligenz legen. Die zentrale Maßnahme dieser Strategie ist die Förderung des flächendeckenden Glasfaserausbaus bis 2025 mit einem Betrag von bis zu 12 Mrd. Euro. Vorrangig sollen dabei – unter dem Stichwort "Digitalisierung des Mittelstands" – Gewerbegebiete angeschlossen werden. Dies öffnet den Weg für eine Vielzahl komplexer, und auch für Investoren interessanter Infrastrukturprojekte. Gleichzeitig werden sich durch den Ausbau einer schnellen Datenkommunikation die Geschäftsmodelle rund um Industrie 4.0 und Internet of Things noch schneller als schon bisher entwickeln. Neue Geschäftsmodelle zu erarbeiten obliegt dabei nicht nur Start-ups, sondern auch etablierten Playern am Markt.
Die zukünftige Bundesregierung will sich zunehmend auch stärker der IT-Sicherheit widmen. Allen voran sollen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weitere Kompetenzen zugewiesen werden. Auf der Grundlage eines modifizierten BSI-Gesetzes soll das BSI als nationale Cybersicherheitsbehörde weiterentwickelt werden und u.a. als Zertifizierungs- und Standardisierungsstelle seinen Beitrag zu mehr IT-Sicherheit leisten. Die Unsicherheiten über den Umfang und Inhalt der neuen Anforderungen könnten sich aber auch als Innovationshindernis erweisen, da sie kostenintensive und zeitaufwendige Nachrüstungen erforderlich machen, und kein Unternehmen das Risiko eingehen will, von neuen security-by-design Anforderungen überrascht zu werden.
Dr. Tobias Faber, Partner und Mitautor des Buches "Rechtshandbuch Industrie 4.0 und Internet of Things" und Johannes Groß, Rechtsanwalt, bei Hogan Lovells in Frankfurt teilten dazu mit:
"So begrüßenswert die Bestrebungen der Bundesregierung nach Standardisierung sein mögen, beschränken sie gleichzeitig den Innovationsschub, den die Digitalisierung Deutschlands mit sich bringt. Innovative Gründer und sich digitalisierende Unternehmen stehen daher heute mehr denn je vor der Herausforderung, Untiefen der zum Teil enormen Regelungsdichte im Bereich IT-Security, aber auch in anderen Rechtsgebieten (beispielsweise bei der Energieregulierung), zu umschiffen und damit insbesondere regulatorische und vertragliche Risiken zu meisten. Daran wird auch der neue Koalitionsvertrag nichts ändern."
Wenn Sie mit Tobias Faber und Johannes Groß sprechen möchten, stellen wir gerne einen Kontakt her. Die Foto sind ebenfalls freigegeben zur redaktionellen Verwendung.
Demet Fidanci
Marketing & Business Development/PR Assistan
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