Sehr geehrte Damen und Herren,
der Koalitionsvertrag der Großen Koalition der CDU, CSU und SPD vom 7. Februar sieht weitreichende Änderungen im Wirtschaftsstrafrecht vor.
Dr. Sebastian Lach, Partner bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells und Leiter der deutschen Praxisgruppe Interne Untersuchungen und Compliance in München, teilt dazu mit:
"Der Koalitionsvertrag enthält umfangreiche Pläne zur Regelung und Erweiterung des Sanktionsrechts für Unternehmen. Anders als bislang, soll es nicht mehr im Ermessen der Staatsanwaltschaft liegen, ob ein Verfahren gegen ein Unternehmen eingeleitet wird. Vielmehr soll die Staatsanwaltschaft bei Vorliegen hinreichender Verdachtsmomente zur Verfahrenseinleitung verpflichtet sein. Die Höchstgrenze für Unternehmensgeldbußen liegt derzeit bei EUR 10 Millionen. Sie soll künftig bei Unternehmen mit mehr als EUR 100 Millionen Umsatz bei bis zu 10% des Umsatzes liegen. Diese könnte vor allem für Großunternehmen eine weitgehende Erhöhung der Bußgeldrahmen zur Folge haben. Für interne Untersuchungen sollen gesetzliche Vorgaben im Hinblick auf beschlagnahmte Unterlagen und Durchsuchungsmöglichkeiten geschaffen werden. Dies könnte eine Einschränkung der situativen Flexibilität von Unternehmen bedeuten. Wie die Umsetzung der geplanten Neuregelungen im Detail aussehen würde, ist noch nicht ersichtlich. Der Koalitionsvertrag enthält auch keine Aussagen, ob dies eine Erhöhung der Kapazitäten bei den Strafverfolgungsbehörden zur Folge haben wird. Dies wäre jedoch zu erwarten."
Wenn Sie mit Dr. Lach sprechen möchten, stellen wir gerne einen Kontakt her. Das Foto ist ebenfalls freigegeben zur redaktionellen Verwendung.
Demet Fidanci
Marketing & Business Development/PR Assistan
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