13. Februar 2018 – Unter Leitung ihres Münchener Partners Stefan Schuppert hat die internationale Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells den Münchener Technologiekonzern Giesecke & Devrient bei der Erstellung von verbindlichen internen Datenschutzregeln für Auftragsverarbeitung beraten. Mit diesen Datenschutzregeln schafft das auf Banknoten- und Passdruck spezialisierte Unternehmen einen global einheitlichen und den EU-Vorgaben entsprechenden Datenschutzstandard innerhalb des Unternehmens.
Hogan Lovells hat Giesecke & Devrient u. a. bei der Formulierung und Umsetzung der "Processor Binding Corporate Rules" beraten. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat diese Datenschutzvorschriften geprüft und festgestellt, dass sie den Anforderungen an ausreichende Datenschutzgarantien, insbesondere auch zur Übermittlung personenbezogener Daten in Nicht-EU-Länder, entsprechen. Der Präsident des BayLDA, Thomas Kranig, hat die Mitteilung über den Abschluss des Prüfungsverfahrens persönlich übergeben.
"Wir freuen uns, dass wir unseren langjährigen Mandanten bei diesem spannenden Projekt mit Rat und Tat zur Seiten stehen konnten", sagte Stefan Schuppert.
Hogan Lovells Team für Giesecke & Devrient
Dr. Stefan Schuppert (Partner, Gewerblicher Rechtsschutz, München)
Giesecke & Devrient Inhouse
Wolfgang Braun, Konzerndatenschutzbeauftragter
Adriane Essig, Legal Counsel Corporate Data Privacy
Demet Fidanci
Marketing & Business Development/PR Assistan
+49 211 13 68 373
demet.fidanci@hoganlovells.com
Über Hogan Lovells
Weitere Informationen finden Sie unter www.hoganlovells.com. Hogan Lovells ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten, die Mandanten weltweit in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts berät.
"Hogan Lovells" oder die "Sozietät" ist eine internationale Anwaltssozietät, zu der Hogan Lovells International LLP und Hogan Lovells US LLP und ihnen nahestehende Gesellschaften gehören. Die Bezeichnung "Partner" beschreibt einen Partner oder ein Mitglied von Hogan Lovells International LLP, Hogan Lovells US LLP oder einer der ihnen nahestehenden Gesellschaften oder einen Mitarbeiter oder Berater mit entsprechender Stellung. Einzelne Personen, die als Partner bezeichnet werden, aber nicht Mitglieder von Hogan Lovells International LLP sind, verfügen nicht über eine Qualifikation, die der von Mitgliedern entspricht. Weitere Informationen über Hogan Lovells, die Partner und deren Qualifikationen finden Sie unter www.hoganlovells.com. Sofern Fallstudien dargestellt sind, garantieren die dort erzielten Ergebnisse nicht einen ähnlichen Ausgang für andere Mandanten