22. Januar 2018 – Unter Leitung ihres Düsseldorfer Partners Tim Gero Joppich hat die internationale Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells das Logistikunternehmen syncreon Deutschland GmbH, eine Tochtergesellschaft der irisch-amerikanischen syncreon International Group, wegen der Bildung eines Aufsichtsrats beraten.
Der Gesamtbetriebsrat von syncreon Deutschland GmbH und die Industriegewerkschaft Metall wollten die Gründung eines paritätisch besetzten Aufsichtsrats gerichtlich durchsetzen. Das Mitbestimmungsgesetz sieht hierfür eine Schwelle von in der Regel mehr als 2.000 Arbeitnehmern vor. Diese Schwelle wäre nur überschritten worden, wenn alle Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen gewesen wären
In dem Statusverfahren vor dem Landgericht Hannover ging es entscheidend um die Frage, unter welchen Voraussetzungen konkret Leiharbeitnehmer nach den seit April 2017 neu geregelten Bestimmungen des § 14 Abs. 2, S. 5, 6 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für den Schwellenwert gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 Mitbestimmungsgesetz zu zählen sind.
In einem der bundesweit ersten Verfahren zu dieser Frage nach der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes folgte das Gericht der Argumentation von Hogan Lovells: Danach sind Leiharbeitnehmer nur dann zu berücksichtigen, wenn ihre individuelle Verweildauer im Unternehmen entweder bereits länger als sechs Monate betrug oder zumindest für diesen Zeitraum gesichert vorgesehen ist. Die bloße Möglichkeit eines längerfristigen Einsatzes genügt hingegen noch nicht, damit ein Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen ist. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Hogan Lovells für syncreon Deutschland GmbH:
Dr. Tim Gero Joppich (Partner), Justus Frank (Associate, beide Arbeitsrecht Düsseldorf).
Peter Herkenhoff
Corporate Communications Manager Germany
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Über Hogan Lovells
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