17. Januar 2018
Geschrieben von GSK Stockmann

Planungsbedingte Schallerhöhungen können auch bei Überschreiten der für Wohngebiete gesundheitskritischen Werte zulässig sein

Anwohner scheitern auch in 2. Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht mit ihrer Normenkontrolle gegen die Ausweisung eines Gewerbegebiets der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn.

GSK Stockmann hat die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn auch vor dem BVerwG erfolgreich gegen eine Normenkontrolle einer lokalen Bürgerinitiative vertreten. Das BVerwG hat mit Beschluss vom 18.12.2017 die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 15.03.2017 zurückgewiesen.

Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn erhält damit Rechtssicherheit für den Ausbau eines neuen Gewerbestandorts. Dessen Flächen liegen zwischen der S-Bahnlinie nach München und der Verbindungstraße zur nahe gelegenen Gemeinde Hohenbrunn bei München. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte die Normenkontrollanträge gegen den erlassenen Bebauungsplan bereits im März 2017 zurückgewiesen, was vom Bundesverwaltungsgericht nun bestätigt wurde.

Zwischen dem Gewerbegebiet und den Klägern liegen die Gleise der S-Bahnlinie. Aufgrund der dem Gewerbegebiet zugewandten Lärmschutzwand kommt es zu geringfügigen, akustisch nicht wahrnehmbaren Schallerhöhungen aufgrund Reflexion des Bahnlärms an der Lärmschutzwand Richtung Wohnbebauung. Aufgrund des Schienenlärms ist die Wohnbebauung schon erheblich vorbelastet.

Die von der Lärmschutzwand ausgelösten Reflektionen des Schienenlärms von 0,2-0,4 dB(A) sind nach Ansicht des BayVGH, nun bestätigt durch das BVerwG, zumutbar, da zwar der gesundheitskritische Bereich bereits aufgrund der Vorbelastung überschritten ist, gleichwohl der nächtliche Beurteilungspegel von 65 dB(A) und damit die „Schwelle zur Gesundheitsgefährdung“ durch die Planung nicht erreicht wird.

Ähnliche Fragen stellen sich immer wieder, wenn bestehende Immissionskonflikte durch Neuplanungen verfestigt bzw. auch nur geringfügig erhöht werden. Hinzu kommen regelmäßig Fragen nach der Kontingentierung der im Gewerbegebiet ausgelösten Emissionen, der Zusammenrechnung von Gewerbe- und Schienenlärm. Die Bauleitplanung steht dabei vor der Herausforderung, einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der bisherigen Bewohner und neu hinzutretender Nutzungen zu finden. Dies wird in sich verdichtenden Ballungsräumen zunehmend schwieriger.

Vertreter Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn:

GSK Stockmann: Dr. Wolfgang Würfel (Federführung); Associates: Dr. Christian Kullick (Öffentliches Baurecht, Immissionsschutz); Kathrin Werner (Öffentliches Baurecht, Naturschutz).


Kontaktadresse:

GSK STOCKMANN
Dr. Wolfgang Würfel

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E-Mail:wolfgang.wuerfel@gsk.de


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