27. März 2012
Geschrieben von MMR Müller Müller Rößner Rechtsanwälte

MMR Müller Müller Rößner berät FRK bei Pilotabschluss mit RTL

Einigung umfasst auch RTL Nitro und HD-Programme

 

Der Fachverband Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen (FRK) und die Fernsehsender der Mediengruppe RTL Deutschland haben nach gut eineinhalbjährigen Verhandlungen einen Rahmenvertrag über die Rechte hinsichtlich der sogenannten Kabelweitersendung abgeschlossen. Es handelt es sich hierbei um den bundesweiten Pilotabschluss zwischen einem Kabelverband und einer Gruppe von Sendeunternehmen über deren Kabelweitersenderechte, durch den ein längerer Schwebezustand beendet und insoweit umfassende Rechtssicherheit geschaffen wird. Eine entsprechende Einigung war notwendig geworden, nachdem die RTL-Fernsehsender mit Wirkung zum Ablauf des Jahres 2010 aus der VG Media, die bisher deren Urheber- und Leistungsschutzrechte wahrgenommen und lizensiert hatte, ausgeschieden waren, um diese künftig selbst zu vermarkten. 

 

Der Vertrag umfasst auch die Einspeisung und Weitersendung des Programms des neuen am 1. April 2012 startenden Spartensenders RTL Nitro, der in das lizensierte Portfolio aufgenommen wurde. Die Mitglieder des FRK gehören damit zu den ersten Kabelnetzbetreibern, die diesen Sender anbieten können. Ebenso konnte eine Einigung hinsichtlich der Verbreitung der RTL-HD-Programme erzielt werden.

 

 

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