05. Dezember 2017
Geschrieben von GSK Stockmann

Defizitausgleich kommunaler Pflegeheime verstößt nicht gegen EU-Beihilferecht

Der Verband privater Anbieter sozialer Dienste BPA scheitert in 2. Instanz vor dem OLG Nürnberg mit seiner Musterklage gegen die Stadt Regensburg.

GSK Stockmann hat die Stadt Regensburg auch vor dem OLG Nürnberg erfolgreich gegen die Unterlassungsklage des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. verteidigt. Das OLG hat mit Urteil vom 21.11.2017 die Berufung des Verbands gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 15.12.2016 zurückgewiesen.

Die Stadt Regensburg darf weiterhin Defizite ihrer städtischen Tochtergesellschaft RSG GmbH aus dem Betrieb eines Altenpflegeheims ausgleichen sowie den satzneubau des Heims finanzieren. Das Landgericht Regensburg hat, nun vom OLG Nürnberg bestätigt, eine entsprechende Unterlassungsklage des Dachverbandes privater Pflegeheimbetreiber BPA abgewiesen.

Die Finanzierung des Ersatzneubaus samt Defizitausgleich des Betriebs des kommunalen Altenpflegeheims ist danach nicht geeignet, den Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen.

Der Bundesverband hatte gerügt, die Finanzierung stelle eine unzulässige Wettbewerbsverzerrung dar. Die Förderung verstoße gegen das europarechtliche Beihilfeverbot sowie gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Angesichts der bundesweiten Vorbildwirkung wurde der Ausgang des Prozesses mit großem Interesse Ähnliche Fragen stellen sich zudem immer wieder, wenn sogenannte „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ staatlich subventioniert werden. So wurden in jüngster Vergangenheit etwa Klageverfahren vor deutschen Gerichten oder Beschwerden bei der EU-Kommission gegen die Finanzierung von kommunalen Krankenhäusern, medizinischen Versorgungszentren und lokalen Wirtschaftsberatungsbüros angestrengt. Solche Dienste können häufig nicht kostendeckend angeboten werden und sind daher auf staatliche Zuschüsse angewiesen. Darin kann ggf. – selbst bei Leistungen einer staatlichen Stelle an ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft – eine rechtswidrige Beihilfe liegen.

Berater Stadt Regensburg:

GSK Stockmann: Dr. Wolfgang Würfel (Federführung); Associates: Eva Linde (Europäisches Beihilferecht); Dr. Antonius Jonetzki (Wettbewerbsrecht, Prozessrecht).


Kontaktadresse:

GSK STOCKMANN
Dr. Wolfgang Würfel

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