PRESSEMITTEILUNG
Luther berät Klinikum Delmenhorst und Stadt Delmenhorst bei Holding mit Krankenhausstiftung St. Josef
Kommunaler und kirchlicher Träger gründen Krankenhaus-holding // Neuer Verbund mit 410 Planbetten und über 700 Vollkräften
Hannover – Im Januar 2016 haben die Stadt Delmenhorst und die St. Josef Stiftung Delmenhorst ihre beiden Krankenhäuser in eine kommunal-kirchliche Holding eingebracht und die Josef-Hospital Delmenhorst gGmbH gegründet. Luther hat das zweijährige Verfahren federführend für das Klinikum Delmenhorst und die Stadt Delmenhorst begleitet.
Das Verfahren zur Bildung einer Krankenhaus-Holding in kommunaler und kirchlicher Trägerschaft am Standort Delmenhorst hat nach einer Dauer von zwei Jahren einen erfolgreichen Abschluss gefunden. Dem Verfahren waren fast zehn Jahre intensiver Diskussionen und Fusionsüberlegungen zur Zukunft der Krankenhauslandschaft in Delmenhorst vorausgegangen. Die Stadt Delmenhorst als bisheriger Gesellschafter der Klinikum Delmenhorst gGmbH hat mit der katholischen St. Josef Stiftung schließlich einen strategischen Partner gefunden, mit dem die Krankenhaus-versorgung in Delmenhorst und der Region sichergestellt ist.
Das Klinikum Delmenhorst (zukünftig JHD Deichhorst gGmbH) und das Stiftungskrankenhaus JHD Mitte gGmbH sind nun unter der Holdinggesellschaft Josef-Hospital Delmenhorst gGmbH zusammengefasst. Damit kann Delmenhorst als eine der wenigen Kommunen in Deutschland auf eine erfolgreiche kommunal-kirchliche Verbundbildung verweisen. Das Verfahren zur Errichtung der Holding gestaltete sich aufgrund der beiden unterschiedlichen Träger als rechtlich und in der Steuerung komplex.
Die bundesweit in der Krankenhausberatung besonders erfahrene Luther Rechtsanwaltsgesellschaft hat den kommunalen Partner umfassend rechtlich begleitet sowie die Strukturierung und Umsetzung dieser versorgungs- und gemeinnützigkeitsrechtlich anspruchsvollen Holding-Struktur übernommen.
Die Josef-Hospital Delmenhorst gGmbH und ihre Krankenhausbetriebsgesellschaften gewährleisten zukünftig mit 410 Planbetten und über 700 Vollkräften die Krankenhausversorgung in Delmenhorst. Positiv begleitet wurde das Verfahren durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie die Stiftungsaufsicht des Bischöflich Münsterschen Offizialats.
„Die Zusammenführung kommunaler und kirchlicher Krankenhausträger stellt das Verfahren und die Beteiligten vor besondere Herausforderungen. In enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Gremien und dem Stiftungsrat konnte die Krankenhausholding gelingen und ein starker Verbund mit einem medizinisch überzeugenden Angebot in Delmenhorst geschaffen werden“, sagt Dr. Oliver Kairies, federführender Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft.
Für das Klinikum Delmenhorst und die Stadt Delmenhorst
Luther, Mergers & Acquisitions/Krankenhausrecht: Dr. Oliver Kairies (Partner, Federführung), Dr. Hendrik Sehy, Dr. Daniel Schubmann (alle Hannover)
Luther, Arbeitsrecht: Sebastian Fedder (Partner, Hamburg)
Luther, Steuerrecht: Peter Fabry (Partner), Karl Ober, LL.M. (beide München)
Luther, Kartellrecht: Dr. Helmut Janssen, LL.M. (Partner, Düsseldorf/ Brüssel)
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