09. Dezember 2015
Geschrieben von Hogan Lovells

Stellungnahme Hogan Lovells-Steuerrechts-Fachanwalt Mathias Schönhaus zu EuGH-Urteil Fiscale Eenheid X

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, das Verwaltungsleistungen eines Grundstücksbewirtschafters (Property Manager) zugunsten eines Immobilienfonds umsatzsteuerpflichtig bleiben (Fiscale Eenheid X, C-595/13). Dazu teilt Mathias Schönhaus, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells in Düsseldorf mit:

 

"Das Urteil führt für die Immobilienwirtschaft zu mehr Rechtssicherheit. Der EuGH weicht von der Rechtsauffassung von Generalanwältin Juliane Kokott ab, die diese Leistung in ihrem Antrag vom Mai 2015 noch als umsatzsteuerfrei bewertet hatte. Die Auffassung der Generalanwältin hätte letztlich zu steigenden Mieten in Deutschland führen können. Unklar bleibt, ob über das reine Property Management hinausgehende Dienstleistungen weiterhin steuerpflichtig sind, z.B. die Leistungen von Vermögensverwaltern (Asset Manager). Das lässt sich erst sagen, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt."

   

Wenn Sie dazu Fragen haben, steht Ihnen Dr. Schönhaus gerne zur Verfügung.

 

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