06. Dezember 2011
Geschrieben von White & Case LLP

SECHS JAHRE HAFT WEGEN 500 BRITISCHER PFUND

 

 

Die britische Justiz macht Ernst und fällt ein erstes hartes Urteil auf Basis des UK Bribery Act

 

Ein Kommentar von Jürgen D. Klengel,

Partner für Wirtschaftsstrafrecht bei der internationalen Anwaltssozietät White & Case LLP

 

 

Frankfurt, 6. Dezember 2011Am 18. November war es soweit: In London wurde Munir P. zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, weil er sich hatte bestechen lassen. Drei Jahre der Haft wurden mit dem neuen UK Bribery Act begründet. Bemerkenswert ist nicht nur, dass es das erste Urteil auf Basis des neuen Gesetzes war. Aufhorchen lässt auch das Strafmaß, wenn man die Höhe des Bestechungsgelds bedenkt: P. hatte 500 Britische Pfund angenommen.

 

Was war passiert? Munir P. ließ einen Strafzettel für zu schnelles Fahren verschwinden und nahm dafür einen Geldbetrag an, dessen Höhe so mancher belächeln würde. Nicht so Richter Alistair McCreath: Er unterstrich in der Urteilsbegründung, dass es notwendig sei, vor dieser Art von Straftaten abzuschrecken.

 

Offensichtlich wollen die britischen Gerichte all jenen eine Absage erteilen, die auf eine zahme Umsetzung des UK Bribery Act hoffen. Bei diesem Exempel wird es nicht bleiben, im Gegenteil. Es wird nur noch eine Frage der Zeit sein, bis auch erste Unternehmen angeklagt werden. Und nach dem „Fall P.“ sollten diese nicht auf einen glimpflichen Ausgang wetten. Bezeichnend hierfür ist die Aussage eines britischen Generalanwalts, der den UK Bribery Act kürzlich martialisch als „wirksame und schlagkräftige Waffe im Arsenal der Strafverfolger“ bezeichnete. Er wird zitiert mit den Worten, all jene verfolgen zu wollen, „die aus persönlichen Motiven korrupt handeln“ und verspricht „maßgeschneiderte Strafen“.

 

Auch von der zuständigen Regierungsbehörde, dem Serious Fraud Office (SFO), kommen warnende Worte. Dessen Direktor Richard Alderman ließ keinen Zweifel an der Entschlossenheit der Strafverfolgung, als er vor wenigen Tagen schrieb: „Viele Leute denken bestimmt, das SFO würde eher müde agieren und nur die schnellen und einfachen Ermittlungserfolge suchen, statt sich der schwierigen und ernsteren Fälle anzunehmen. Ich weiß allerdings, dass unsere Mitarbeiter eher die Herausforderung suchen, und deshalb werden wir vornehmlich die harten Nüsse knacken. Im Visier haben wir da einige ausländische Unternehmen mit Geschäft in UK, die in anderen Ländern in Bestechung verwickelt sind.“

 

Deutschen Unternehmen mit internationalem Geschäft muss dies ein Warnsignal sein. Für eine Verurteilung reicht es nämlich schon aus, dass Unternehmen nach Auffassung der britischen Justiz nicht genug gegen Korruption vorbeugen. Auch müssen sich Bestechungsfälle nicht in Großbritannien selbst ereignen. Strafrechtlich haften Unternehmen mit UK-Geschäft auch für die von ihnen beauftragten Geschäftspartner. Dies gilt selbst dann, wenn das beauftragende Unternehmen gar nichts von Bestechungszahlungen des Geschäftspartners weiß.

 

Deshalb sollten Unternehmen dringend ihre Compliance-Strukturen an die Anforderungen des neuen UK Bribery Act anpassen. Andernfalls droht ihnen und den verantwortlichen Personen erhebliche Reputationsrisiken sowie drakonische Strafen.

 

 

 

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