19. November 2015
Geschrieben von CMS Hasche Sigle

CMS Hasche Sigle für Netze BW vor OLG Stuttgart erfolgreich

PRESSEMITTEILUNG:

CMS Hasche Sigle für Netze BW vor OLG Stuttgart erfolgreich

Stuttgart - Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat mit heutigen Urteil (Az.: 2 U 60/15) bestätigt, dass auch das wiederholte Stromkonzessionierungsverfahren der Stadt Bad Saulgau für die Stadteile außerhalb der Kernstadt diskriminierend und damit rechtswidrig war. Der Kartellsenat hat dabei die Anforderungen an ein diskriminierungsfreies Auswahlverfahren weiter präzisiert und bestätigt, dass die in einem Konzessionierungsverfahren aufgestellten Auswahlkriterien hinreichend transparent sein müssen. So müsse für die Bewerber klar erkennbar sein, welche Gewichtung auf die jeweiligen Kriterien entfallen. Unterbleibe diese Gewichtung, könnten bei der Bewertung der Angebote Manipulationen ermöglicht werden.

Ein Team um Lead-Partner Dr. Christian Haellmigk hat Netze BW erfolgreich vertreten. Auf Seiten der Netze BW GmbH wurde das Verfahren von Rechtsanwalt Christian Berberich begleitet.

In dem streitgegenständlichen Fall hatte die Stadt Bad Saulgau in einem ersten Auswahlverfahren die Stromkonzession an ihren Eigenbetrieb vergeben, ohne bekannt zu machen, anhand welcher Kriterien und zugehöriger Gewichtungen sie die Stromkonzession für das in Rede stehende Stromverteilernetz vergeben möchte. Auf entsprechende Rügen der Netze BW hatte die Stadt dann das Stromkonzessionierungsverfahren wiederholt und sich abermals für den Eigenbetrieb als neuen Konzessionär entschieden. Schon das Landgericht Stuttgart hatte die zweite Konzessionsvergabe in einem einstweiligen Verfügungsverfahren als diskriminierend eingestuft (LG Stuttgart, Beschluss vom 21.11.2014, Az.: 11 O 180/14). Nun hat auch das OLG Stuttgart diese Sichtweise im Netzherausgabeprozess bestätigt. Damit muss es in Bad Saulgau demnächst zu einer Neuauflage des Stromkonzessionierungsverfahrens kommen.

CMS Hasche Sigle
Dr. Christian Haellmigk, Energiewirtschafts - / Kartellrecht
Manuel Goetzendorf, Energiewirtschaftsrecht

Inhouse 
Christian Berberich (EnBW Energie Baden-Württemberg AG), Senior Counsel/Konzernrechtsabteilung - Recht Netz


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