Hamburg, 22. Oktober 2015 – Die internationale Anwaltssozietät White &
Case hat für die OTTO Aktiengesellschaft für Beteiligungen in erster
Instanz die Abweisung der Anträge von außenstehenden Aktionären auf
Erhöhung der Barabfindung erreicht. Das Spruchverfahren war nach dem im
Februar 2014 bei der börsennotierten C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für
BETEILIGUNGEN durchgeführten Squeeze-out von den außenstehenden Aktionären
beantragt worden.
Eine Besonderheit des Squeeze-out war, dass in der maßgeblichen
dreimonatigen Referenzperiode vor dessen Ankündigung keinerlei
Börsenhandel in der Aktie stattgefunden hatte. Es lagen ausschließlich
Geldkurse vor.
„Das Landgericht Hamburg ist unserer Argumentation vollumfänglich gefolgt,
wonach ein Fall der sogenannten Marktenge bestand. Es hatte keinerlei
Handel mit Aktien der C.J. VOGEL AKTIENGESELLSCHAFT für BETEILIGUNGEN
stattgefunden. Die innerhalb des Referenzzeitraums vereinzelt
festgestellten Geldkurse hat das Gericht nicht für maßgeblich erachtet.
Vielmehr wurde die im Ertragswertverfahren ermittelte Barabfindung als
angemessen bestätigt“, kommentiert White & Case-Partner Dr. Volker Land.
Das White & Case-Team bestand aus Partner Dr. Volker Land und Local
Partnerin Jessica Hallermayer (beide M&A/Corporate).
Über White & Case
White & Case LLP ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten und in den entscheidenden wirtschaftlichen Zentren der Welt an 39 Standorten in 26 Ländern präsent. In Deutschland sind mehr als 200 Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München für White & Case tätig (http://www.whitecase.de).
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E-Mail: verena.adam@whitecase.com
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