06. Februar 2011
Geschrieben von Hogan Lovells

Hogan Lovells gewinnt für Mozilla Klage gegen die Betreiber von "Abo-Fallen"

Die US-amerikanische gemeinnützige Stiftung Mozilla Foundation hat mit Hilfe von Hogan Lovells eine Klage vor dem Landgericht Hamburg gegen die Betreiber verschiedener Download-Portale gewonnen. Dort wurden neben zahlreichen anderen Software-Programmen unter anderem die Mozilla Programme "Firefox" und "Thunderbird" zum Download angeboten - unter Auferlegung versteckter Kostenpflichten. Gerichtsstand war aufgrund der Firmensitze der Beklagten Deutschland.

Die Software der Mozilla Foundation, so auch der bekannte Internet-Browser "Firefox", werden der Allgemeinheit von der Mozilla Foundation als Open Source Programme zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt. Die beklagten Unternehmen und deren Geschäftsführer und Hintermänner betreiben so genannte "Abo-Fallen", auf denen zahlreiche Gratis-Programme angeboten werden. Dabei machen sich die "Abo-Fallen" Betreiber die Bekanntheit und Beliebtheit solcher kostenlosen Programme wie "Firefox", "Open Office" und "Adobe" zu Nutze, um nichtsahnende Nutzer zum Download zu veranlassen. Kaum ein Nutzer bemerkt dabei, dass er laut Kleingedrucktem mit dem Download zugleich ein kostenpflichtiges Abonnement für das Download-Portal mit zweijähriger Mindestlaufzeit eingeht. Nach den Ermittlungen von Hogan Lovells verschicken die beklagten Betreiber rund 170,000 Rechnungen pro Woche an getäuschte Verbraucher. Das entspricht einem Gesamtrechnungsbetrag von über 16 Millionen Euro pro Woche. Selbst wenn man davon ausgeht, dass lediglich ein Viertel der getäuschten Verbraucher tatsächlich zahlt, kommt man damit immer noch auf einen jährlichen Umsatz von über 200 Millionen Euro.

Die Mozilla Foundation ging erfolgreich gegen die Benutzung ihrer Marken für kostenpflichtige Downloadangebote vor. Zugleich richtete sie sich aus Wettbewerbsrecht gegen die Irreführung, die von den verdeckten Kostenhinweisen ausgeht. Mit dem Urteil wurden die Betreiber verpflichtet, umfassend über alle mit den Downloads zusammenhängenden Informationen Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen, so auch über die Zahl der Downloads sowie die Zahl der erfolgten und der tatsächlich bezahlten Registrierungen. Diese Zahlen dienen der Ermittlung des Schadensersatzes, den Mozilla nach dem Feststellungstenor des Urteils berechtigt ist, nun geltend zu machen.

Weitere Informationen der Mozilla Foundation zum Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10.12.2010 (Az 406 O 50/10) sind hier einsehbar.

Hogan Lovells für Mozilla:
Anthonia Zimmermann (Senior Associate, IP, Hamburg)

Kontakt

 

Nadja Fersch
+49 69 96236 638
nadja.fersch@hoganlovells.com
 

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