Presseinformation
Bau des Windparks Büttenbuch kann beginnen
Menold Bezler für W-I-N-D Energien GmbH erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht
Stuttgart, 11. Februar 2015
Erstmals seit der Novelle des Landesplanungsgesetzes sind zwei Gemeinden gegen einen auf ihrer Gemarkung genehmigten Windpark gerichtlich vorgegangenen. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Stuttgart im Eilverfahren grünes Licht für den Windpark Büttenbuch im Ostalbkreis gegeben. Die Standortgemeinden Eschach und Göggingen hatten eine aufschiebende Wirkung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gefordert, die das Landratsamt Ostalbkreis für drei Windräder des Typs Nordex N 117 mit einer Gesamthöhe von fast 200 Metern und einer Nennleistung von 2,4 Megawatt erteilt hatte. Das Gericht lehnte dies Ende letzten Jahres ab und reichte die Begründung jetzt nach. Es geht davon aus, dass der Widerspruch der beiden Gemeinden gegen die Genehmigung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit keinen Erfolg haben wird. Deshalb bestehe kein Recht, dass mit dem Bau erst nach Abschluss des Widerspruchs- und anschließenden Klageverfahrens begonnen werden dürfe.
Der Flächennutzungsplanentwurf des Gemeindeverwaltungsverbands Leintal-Frickenhofer Höhe sieht an der Stelle des geplanten Windparks eine Konzentrationszone für Windenergie vor, der Regionalplan Ostwürttemberg ein Vorranggebiet für Windenergie. Im Gegensatz zu den Gemeinden Eschach und Göggingen gehen die Stuttgarter Richter nicht davon aus, dass die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes überwiegen. Die Gemeinden hatten geltend gemacht, dass die erforderliche Windhöffigkeit durch die vorgelegten Gutachten nicht belegt sei. Nach Auffassung des Gerichts sei weder eine Verunstaltung des Landschaftsbildes zu befürchten, noch sei dieses besonders schützenswert. Auch die erforderliche artenschutzrechtliche Prüfungstiefe etwa hinsichtlich Fledermäusen, Rotmilanen, Zauneidechsen und Haselmäusen liege vor.
Im Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht nur über die aufschiebende Wirkung des Eschacher und Gögginger Widerspruchs entschieden. Über den Widerspruch gegen die Genehmigung an sich entscheiden die Richter erst im Hauptsacheverfahren.
Nach der Entscheidung im Eilverfahren möchte die W-I-N-D Energien GmbH nun zügig mit dem Bau starten. Sie hat den Windpark geplant und hätte das Projekt ohne das Gerichtsverfahren bis Ende Dezember 2014 realisieren können. Durch die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes musste sie bereits eine geringere Einspeisevergütung hinnehmen, eine weitere Verzögerung würde zu noch größeren finanziellen Verlusten führen.
Die Kanzlei Menold Bezler hat die W-I-N-D Energien GmbH während des gesamten Genehmigungs- und Gerichtsverfahrens des Windparks Büttenbuch umfassend rechtlich beraten und vertreten.
Berater W-I-N-D Energien GmbH
Menold Bezler (Stuttgart): Verena Rösner (Partnerin, Umweltrecht, Öffentliches Bau- und Planungsrecht)
Berater Gemeinden Eschach und Göggingen:
Dolde Mayen & Partner (Stuttgart): Dr. Tina Bergmann
Berater Landkreis Ostalbkreis:
Julia Stivala (Inhouse)
Über Menold Bezler:
Menold Bezler gehört zu den führenden mittelständisch geprägten Wirtschaftskanzleien in Deutschland mit 85 Berufsträgern in Stuttgart und berät private Unternehmen sowie die öffentliche Hand und deren Unternehmen bei Umstrukturierungen, Unternehmenskäufen, Finanzierungen und Kapitalmarkttransaktionen sowie Restrukturierung und Sanierung. Zudem betreut die Sozietät Unternehmer und Unternehmen kontinuierlich in allen Fragen des Gesellschafts-, Arbeits-, Wettbewerbs- und Immobilienrechts sowie der Nachfolgeplanung. Das Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien des Juve Verlags für juristische Information in Köln zählt Menold Bezler zu den Top-50-Wirtschaftskanzleien in Deutschland. Im letzten Jahr erhielt die Sozietät wiederholt den Juve Award „Kanzlei des Jahres für den Mittelstand“. Mehr unter www.menoldbezler.de.
Über W-I-N-D Energien GmbH:
W-I-N-D Energien GmbH zählt zu den führenden mittelständischen Projektentwicklern und Betriebsführern für Windkraftanlagen in Baden-Württemberg mit Sitz in Dettingen unter Teck. Die Unternehmensschwerpunkte liegen in der Planung, Errichtung, Beratung, Betreuung und Überwachung von Windkraftprojekten sowie von ganzheitlichen Energiekonzepten für Gemeinden und andere kommunale Partner. Zudem kooperiert die W-I-N-D Energien GmbH mit zahlreichen Stadtwerken und Energiegenossenschaften aus Baden-Württemberg. Von den sieben errichteten Windenergieanlagen in 2014 hat die W-I-N-D Energien GmbH zwei Anlagen errichtet. Mehr unter www.w-i-n-d-energien.de.
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Kontakt bei Menold Bezler:
Verena Rösner, Rechtsanwältin, Partnerin
Tel.: 0711 / 860 40 710
e-Mail: verena.roesner@menoldbezler.de
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Franziska Jandl
Ass. Jur.
Tel.: 0711 / 687 30 28
e-Mail: franziska.jandl@t-online.de
Kontakt bei W-I-N-D Energien GmbH:
Alexander Wiethüchter
Geschäftsführer
Tel.: 07021 / 804 59 61
e-Mail: a.wiethuechter@w-i-n-d-energien.de
Nina Schur
Ass. Jur.
Tel.: 07021 / 804 59 62
e-Mail: n.schur@w-i-n-d-energien.de