20. November 2014
Geschrieben von Menold Bezler Rechtsanwälte

Finanzierung kommunaler Krankenhäuser verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht und Beihilfenrecht; Menold Bezler für Landkreis Calw erfolgreich im Musterprozess gegen die Klage privater Krankenhausbetreiber

Presseinformation

Finanzierung kommunaler Krankenhäuser verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht und Beihilfenrecht

Menold Bezler für Landkreis Calw erfolgreich im Musterprozess gegen die Klage privater Krankenhausbetreiber

 

Stuttgart, 20. November 2014

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat am 20. November 2014 die Unterlassungsklage des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) gegen den Landkreis Calw auch in der Berufungsinstanz in vollem Umfang abgewiesen. Die privaten Krankenhausbetreiber hatten beantragt, dem Kreis zu untersagen, das Defizit der Kreiskliniken Calw gGmbH auszugleichen. Dies sei nach den EU-Wettbewerbsregeln als verbotene Beihilfe anzusehen. Das Landgericht Tübingen hatte den Defizitausgleich in einem Urteil vom 23. Dezember 2013 hingegen als konform mit dem Beihilfenrecht beurteilt, weil der Landkreis zum Krankenhausbetrieb gesetzlich verpflichtet sei. Das OLG hat das Urteil des Landgerichts Tübingen bestätigt.  

 

Die Probleme bei der Finanzierung sind bei kommunalen Krankenhäusern überall ähnlich. Immer mehr Kreise und Städte müssen ihre defizitären Kliniken finanziell unterstützen. Insbesondere in dünn besiedelten Landkreisen fallen hohe Kosten an, damit die Entfernung zum nächsten Krankenhaus nicht zu groß wird. Der Landkreis Calw kämpfte insoweit stellvertretend für viele Kommunen gegen die Musterklage des BDPK.

 

Die Privatkliniken sehen in dem Defizitausgleich einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Der Wettbewerb mit den privaten Krankenhäusern werde verzerrt, weil diese ohne Beihilfen auskommen müssten. Nach Auffassung des BDPK sollen daher auch Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft wie private Wirtschaftsbetriebe dem Wettbewerbsrecht unterliegen.

 

Ebenso wie das Landgericht Tübingen stützen die Stuttgarter Richter ihr Urteil maßgeblich darauf, dass die kommunalen Klinikbetreiber anders als die privaten Träger im Rahmen der staatlichen Daseinsvorsorge gesetzlich verpflichtet sind, die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen sicherzustellen und die hierfür erforderlichen Krankenhäuser zu betreiben. In diesem Fall sind nach EU-Recht staatliche Zuschüsse möglich.

 

Da es sich um einen Musterprozess handelt, ist davon auszugehen, dass der BDPK gegen das Urteil des OLG Stuttgart Revision zum Bundesgerichtshof einlegen wird.

 

Berater Landkreis Calw:

Menold Bezler (Stuttgart): Dr. Stefan Meßmer (Partner, Kartell- und Beihilfenrecht), Dr. Beatrice Fabry (Partnerin, Unternehmen der öffentlichen Hand), Dr. Matthias Schröder (Partner, Wettbewerbsrecht)

 

Berater BDPK e.V.

 

KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Dr. Matthias Aldejohann (Prozessführung, Büro Dresden), Dr. Carsten Jennert, LL.M. (Beihilfenrecht, Frankfurt am Main) (laut Pressemeldungen in diesem Verfahren für den BDPK mandatiert)

 

Über Menold Bezler:

Menold Bezler gehört zu den führenden mittelständisch geprägten Wirtschaftskanzleien in Deutschland mit 85 Berufsträgern in Stuttgart und berät private Unternehmen sowie die öffentliche Hand und deren Unternehmen bei Umstrukturierungen, Unternehmenskäufen, Finanzierungen und Kapitalmarkttransaktionen sowie Restrukturierung und Sanierung.Zudem betreut die Sozietät Unternehmer und Unternehmen kontinuierlich in allen Fragen des Gesellschafts-, Arbeits-, Wettbewerbs- und Immobilienrechts sowie der Nachfolgeplanung. Das Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien des Juve Verlags für juristische Information in Köln zählt Menold Bezler zu den Top-50-Wirtschaftskanzleien in Deutschland. Mehr unter www.menoldbezler.de.

 

Auf Wunsch senden wir gerne Fotos in Druckqualität zu. Fragen beantworten Ihnen gerne:

 

 

Kontakt bei Menold Bezler:

Dr. Stefan Meßmer
Partner, Rechtsanwalt
Tel.: 0711 / 860 40 610
e-Mail: stefan.messmer@menoldbezler.de

 

 

Kontakt für die Presse:
Franziska Jandl
Ass. Jur.

Tel.: 0711 / 687 30 28 
e-Mail: franziska.jandl@t-online.de

Unternehmens-Broschüre