Birkenstock hat eine Reihe von Verfahren vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht gewonnen. Hintergrund der Verfahren sind die Urlaubsregelungen in der Produktion der Birkenstock Group. Das Konzernunternehmen RSP Rheinische Schuhproduktion GmbH gewährt Produktionsmitarbeitern ab dem 58. Lebensjahr 36 Tage Urlaub pro Jahr. Einige jüngere Arbeitnehmer sahen dies als Altersdiskriminierung. Sie erhalten 34 Tage Urlaub. Die zwei Tage Zusatzurlaub für ältere Beschäftigte bewerteten die Kläger als Verstoß gegen das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz (AGG). Daher forderten sie ebenfalls 36 Tage Urlaub und mindestens 2.000 Euro Entschädigung, weil sie sich durch die Urlaubsregelung in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sahen. Birkenstock gewährt den älteren Arbeitnehmern den angegriffenen Zusatzurlaub, damit sie sich von der Produktionsarbeit angemessen erholen können. Die Regelung soll ältere Arbeitnehmer vor übermäßiger körperlicher Belastung schützen und nicht Mitarbeiter unter 58 Lebensjahren benachteiligen.
Sowohl das Arbeitsgericht Koblenz als auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz folgten der Argumentation von Hogan Lovells. Beide Vorinstanzen beurteilen die Urlaubsregelung als zulässig. Auch das Bundesarbeitsgericht gab Birkenstock Recht. Die in Frage stehende Regelung diene in legitimer Weise der Sicherstellung des Schutzes älterer Arbeitnehmer. Auch die geltend gemachten Ansprüche auf Entschädigungen wiesen die Richter ab.
Hogan Lovells Team für Birkenstock:
Tim Wybitul (Of Counsel, Federführung), Dr. Wolf-Tassilo Böhm (beide Arbeitsrecht Frankfurt)
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