Frankfurt, 16. Oktober 2014 – Die internationale Anwaltssozietät White & Case hat die Voss & Partner BHG I GbR erfolgreich in zwei Instanzen gegen eine Anordnung des Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen (LfD Niedersachsen) vertreten. Gegenstand der Anordnung war die Beseitigung von Überwachungskameras im Eingangsbereich und in den Treppenaufgängen zu den Geschäftsräumen des Bürogebäudes.
Voss & Partner, Eigentümerin und Verwalterin eines mehrgeschossigen Bürogebäudes in Oldenburg, hatte die streitbehafteten Überwachungskameras im Jahr 2010 zum Schutz vor Vermögensstraftaten und Vandalismus angebracht. Das OVG Lüneburg bestätigte mit seinem Urteil vom 29.09.2014 (11 LC 114/13), dass die praktizierte Videoüberwachung durch festinstallierte Mini-dome-Kameras ohne Zoom-Funktion und die kurzfristige Speicherung der Aufnahmen im sogenannten Black-box-Verfahren zur Wahrnehmung von berechtigten Interessen - hier zur Verhinderung von Straftaten - erforderlich und somit datenschutzrechtlich zulässig sei. Entsprechend wies es die Berufung des LfD Niedersachsen gegen das Urteil des VG Oldenburg vom 12.03.2013 (1A 3850/12), durch das die Anordnung des LfD Niedersachsen zur Beseitigung der Kameras bereits in erster Instanz verworfen wurde, zurück. Die Revision wurde nicht zugelassen.
„Das Urteil kann als richtungsweisend für die Praxis angesehen werden. Mit der Entscheidung werden die Rechte der Eigentümer von Bürogebäuden zum Schutz ihrer Immobilien durch Videoüberwachung gestärkt“, sagt Dr. Detlev Gabel, Partner bei White & Case Frankfurt. „Durch die konkrete Benennung der Anforderungen an eine datenschutzkonforme Videoüberwachung wird zudem die Rechtsunsicherheit beseitigt, welche sich aus der zum Teil sehr restriktiven und nicht immer einheitlichen Haltung der Datenschutzbehörden zu dieser Frage ergeben hatte.“
Es beriet ein White & Case Team bestehend aus dem Partner Dr. Detlev Gabel (Datenschutz) und Local Partner Daniel Hoppe-Jänisch (Prozessführung).
Über White & Case
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