30. September 2014
Geschrieben von White & Case LLP

WHITE & CASE-PARTNER ZUM VORLÄUFIGEN SACHWALTER IM SCHUTZSCHIRMVERFAHREN DER BEKUM MASCHINENFABRIKEN GMBH BESTELLT

 


Berlin, 30. September 2014 – Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat White & Case- Partner Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger zum vorläufigen Sachwalter in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BEKUM Maschinenfabriken GmbH (BEKUM) bestellt. BEKUM hat am 22.09.2014 die Einleitung eines sogenannten Schutzschirmverfahrens beantragt.


Das in Berlin ansässige Unternehmen beschäftigt derzeit 110 Mitarbeiter und produziert und vertreibt vollelektrische sowie hydraulische Maschinen zur Herstellung geblasener Kunststoffhohlkörper aller Größenordnungen (5 ml bis 3.000 l). BEKUM beliefert Kunden aus den Bereichen der Verpackungs-, Automobil-, Sanitär- und Elektronikindustrie weltweit, überwiegend im außereuropäischen Ausland. Im Geschäftsjahr 2013 erwirtschaftete BEKUM einen Umsatz von ca. EUR 34 Mio.


Der Geschäftsbetrieb des Unternehmens wird derzeit unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters vollumfänglich fortgeführt. „Unser oberstes Ziel ist eine nachhaltige Sanierung im Rahmen des Insolvenzverfahrens. Sowohl die Lieferanten als auch die Kunden haben ihre Bereitschaft zu einer weiteren Zusammenarbeit signalisiert. Darüber hinaus sind die Mitarbeiter motiviert, an einer Sanierungslösung mitzuwirken“, erklärte Schulte-Kaubrügger.


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