17. September 2014
Geschrieben von Menold Bezler Rechtsanwälte

Klage gewerblicher Autovermieter abgewiesen; Für privates Carsharing gelten andere Regeln; Menold Bezler vertritt Autonetzer vor dem Landgericht Berlin

Presseinformation

Klage gewerblicher Autovermieter abgewiesen

Für privates Carsharing gelten andere Regeln

Menold Bezler vertritt Autonetzer vor dem Landgericht Berlin

 

Stuttgart, 17. September 2014

Für das private Verleihen von Autos im Internet gelten nicht die gleichen Regeln wie für professionelle Autovermieter, die eine spezielle Zulassung und Versicherung für Mietfahrzeuge vorweisen und eine jährliche Hauptuntersuchung durchlaufen müssen. Vor kurzem hat das Landgericht Berlin eine entsprechende Klage des Bundesverbands deutscher Autovermieter (BAV) und der Autovermietung Starcar gegen die Autonetzer GmbH aus Stuttgart abgewiesen.

 

Autonetzer.de, die größte Plattform für privates Carsharing in Deutschland, ermöglicht es Privatpersonen, über das Internet ihre Fahrzeuge für eine bestimmte Zeit zu vermieten. Starcar und der BAV, in dem sich über 240 Mietwagenunternehmen organisiert haben, hatten Autonetzer als Marktführer stellvertretend für alle Anbieter des privaten Autoteilens verklagt. Ziel der Klage war es, für alle privaten Autovermieter generell dieselben Regeln einzufordern, die für gewerbsmäßige Autovermietungen gelten. Laut dem Landgericht Berlin ist privates Carsharing jedoch nicht mit der gewerblichen Autovermietung vergleichbar. Denn grundsätzlich nutzten weiterhin die Eigentümer und nur gelegentlich Dritte die Fahrzeuge. Die privaten Autos, die bei Autonetzer zum Teilen angeboten werden, müssten deshalb nicht dieselben Vorschriften erfüllen wie die Fahrzeuge gewerblicher Vermieter. Es müsse dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben, eindeutig festzulegen, ob bei privatem Carsharing kürzere Intervalle für die Hauptuntersuchung geboten sind. Auch ließe sich nicht feststellen, wie die Legislative den Begriff „gewerbsmäßig“ auslegt in Anbetracht dieser neuen Form der Gebrauchsüberlassung durch Privatpersonen mittels moderner Kommunikationsmittel.

 

Laut einer Studie der Unternehmensberatung Roland Berger entwickelt sich das Verleihen über Internetplattformen zu einem Geschäft mit hohem Wachstumspotenzial. Jeder zweite Autobesitzer aus den Industriestaaten sei bereit, sein Auto zu teilen. Gewerbliche Anbieter fürchten deshalb um ihr Geschäftsmodell. Hätten die Berliner Richter der Klage stattgegeben, wäre dies ein schwerer Schlag für privates Auto-Teilen gewesen. Die Gegenseite hat Berufung eingelegt.

Die Kanzlei Menold Bezler hat das Urteil in dem Musterverfahren vor dem Landgericht Berlin für die beklagte Autonetzer GmbH erstritten.

 

Berater Autonetzer GmbH:

Menold Bezler (Stuttgart): Manfred Hammer, LL.M. (Wettbewerbsrecht, gewerblicher Rechtsschutz)

 

Berater Starcar:

Gülpen & Garay (Berlin): Marcus W. Gülpen (Gewerblicher Rechtsschutz und Verkehrsrecht)

 

Berater Bundesverband deutscher Autovermieter:

Gülpen & Garay (Berlin): Marcus W. Gülpen (Gewerblicher Rechtsschutz und Verkehrsrecht)

 

Über Menold Bezler:

Menold Bezler gehört zu den führenden mittelständisch geprägten Wirtschaftskanzleien in Deutschland mit über 75 Berufsträgern in Stuttgart und berät private Unternehmen sowie die öffentliche Hand und deren Unternehmen bei Umstrukturierungen, Unternehmenskäufen, Finanzierungen und Kapitalmarkttransaktionen sowie Restrukturierung und Sanierung.Zudem betreut die Sozietät Unternehmer und Unternehmen kontinuierlich in allen Fragen des Gesellschafts-, Arbeits-, Wettbewerbs- und Immobilienrechts sowie der Nachfolgeplanung. Das Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien des Juve Verlags für juristische Information in Köln zählt Menold Bezler zu den Top-50-Wirtschaftskanzleien in Deutschland. Mehr unter www.menoldbezler.de.

 

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 Kontakt bei Menold Bezler:

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Rechtsanwalt/Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Tel.:     0711 / 860 40 800

e-Mail: manfred.hammer@menoldbezler.de

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Ass. Jur.

Journalistin

Tel.:     0711 / 687 30 28

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