27. August 2014
Geschrieben von CMS Hasche Sigle

CMS für Transportnetzbetreiber erfolgreich

PRESSEMITTEILUNG:

CMS für Transportnetzbetreiber erfolgreich

Düsseldorf - Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf hat in fünf wegweisenden Beschlüssen Bescheide der Bundesnetzagentur teilweise aufgehoben. In diesen Bescheiden waren die fünf Betreiber von Gasfernleitungsnetzen bayernets, GASCADE, GRTgaz Deutschland, ONTRAS Gastransport und terranets bw als sogenannte Independent Transmission Operator (ITO) zertifiziert worden. Die Beschwerde der von einem CMS-Team beratenen Netzbetreiber richtete sich gegen Feststellungen in den Zertifizierungsbescheiden, wonach die Leitungen bestimmter Abteilungen in der zweiten Führungsebene den gesetzlich vorgesehenen Cooling-on und Cooling-off-Regelungen unterfallen sollten. Dabei handelt es sich um Wartezeiten, die beim Wechsel von Angestellten des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens in die Unternehmensleitung des ITO (Cooling-on-Zeit: drei Jahre) oder beim Wechsel von Mitgliedern der Unternehmensleitung des ITO zu anderen Unternehmen des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens oder zu deren Mehrheitsanteilseignern (Cooling-off-Zeit: vier Jahre) einzuhalten sind.

Mit der Beschwerde wandten sich die von CMS Hasche Sigle vertretenen Netzbetreiber gegen die von der Bundesnetzagentur vorgenommene extensive Auslegung dieser Vorschriften, wonach "im Zweifel sämtliche Personen darunter zu subsumieren [seien], die der zweiten Führungsebene angehören". Dieser Kritik ist das OLG Düsseldorf in den ergangenen Entscheidungen gefolgt und es hat die Zertifizierungsbescheide teilweise aufgehoben. Das Gericht hat unter anderem festgestellt, dass die Leiter der Rechtsabteilungen der betroffenen Unternehmen von den Cooling-off bzw. Cooling-on-Regelungen nicht erfasst seien. Sie seien nicht für den Betrieb, Wartung oder Entwicklung des Netzes verantwortlich, was nach dem Gesetz aber Voraussetzung für die Anwendung dieser Regelungen ist. Das OLG Düsseldorf hat die Rechtsbeschwerde jeweils zugelassen.

CMS Hasche Sigle
Dr. Christian Haellmigk
Dr. Fritz von Hammerstein
Dr. Rolf Hempel
Dr. Agnes Wippich
Dr. Insa Nutzhorn
(alle Energiewirtschaftsrecht)



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http://press.cms-hs.net/2014/08/CMS_Hasche_Sigle_PM_OLG_Netze_27_08_2014.pdf
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