11. Juli 2011
Geschrieben von Clifford Chance

"Der Wind hat sich gedreht" – 1. Clifford Chance Energierecht- Diskussionsrunde in Berlin

Berlin, 7. Juli 2011

Das Thema Energiewende bestimmt seit Monaten die öffentliche Debatte. Der Atomausstieg in Deutschland ist beschlossen. Die geplante Energiewende wird die große gemeinsame Aufgabe von Politik, Energieversorgern, Kommunen, Forschungsinstituten und Bürgern der kommenden Jahre. Entsprechend rege war das Interesse an der 1. Energierecht-Diskussionsrunde, zu der die internationale Anwaltssozietät Clifford Chance nach Berlin geladen hatte. Mehr als 50 Teilnehmer aus Wirtschaft und Politik kamen am 7. Juli 2011 zusammen, um mehr über die rechtlichen Auswirkungen zu erfahren, die aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen zu diskutieren und Positionen auszutauschen.

Professor Dr. Ulrich Büdenbender, Technische Universität Dresden (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Energiewirtschaftsrecht und Arbeitsrecht), bewertete die Energiewende aus rechtlicher und energiewirtschaftlicher Sicht. Er konstatierte: "Die mit dem Ausstieg aus der Kernenergie verbundene Energiewende wirft unter dem Aspekt des notwendigen Ausbaus der Leitungsnetze insbesondere für die Aufnahme des Stroms aus regenerativen Energien und des Zubaus neuer Kraftwerke eine Vielzahl von Fragen und Problemen auf. Die Versorgungssicherheit ist hinsichtlich dieses Ausbauprogramms nur bei optimistischen Annahmen gewährleistet." Professor Büdenbender prognostizierte: "Die Strompreise werden bei Zugrundelegung realistischer Annahmen spürbar steigen. Die rechtliche Qualität des Gesetzespakets zur normativen Umsetzung der Energiewende ist unzureichend und wird zu einer Fülle von Prozessen führen."

Dr. Manfred Rebentisch, Clifford Chance, beleuchtete die rechtlichen Aspekte des Atomausstiegs und der Brennelementesteuer und fand klare Worte: "Die sofortige Stilllegung der sieben 'ältesten' Kernkraftwerke und des KKW Krümmel sowie die gestaffelte Laufzeitbefristung der übrigen neun Anlagen stellen einen verfassungsrechtlich unzulässigen Eigentumseingriff dar, der nicht erforderlich ist. Zum einen bestehen keine hinreichenden Gemeinwohlgründe, die den Eigentumsschutz eindeutig zurückdrängen könnten, zum anderen steht mit dem stets ausreichenden atomrechtlichen Aufsichtsinstrumentarium ein milderes Mittel zur Verfügung." Er verwies darauf, dass bei keiner Anlage eine konkrete oder veränderte abstrakte Gefahr vorläge.

Die sogenannte "Neubewertung des Restrisikos" ist seiner Meinung nach allein politisch begründet; sie stelle kein gegenüber der Bestandsgarantie des Eigentums durchsetzungsfähiges Gemeinwohlinteresse dar. "Im Übrigen müsste selbst bei Anerkennung der Zulässigkeit in jedem Fall eine am Ertragswert der jeweiligen Anlage orientierte angemessene Entschädigung geleistet werden."

Dr. Björn Heinlein, Clifford Chance, stellte Überlegungen zur Förderung konventioneller Kraftwerksprojekte an: "Trotz oder gerade wegen des politisch forcierten Ausbaus der Erneuerbaren Energien und des Ausstiegs aus der Kernenergie wird zukünftig gesicherte installierte Kapazität in Form von Gas- oder Kohlekraftwerken benötigt." Diesem Bedürfnis an der Umsetzung konventioneller Kraftwerksprojekte stünden eine bemerkenswerte Verhinderungskultur, diverse politische und rechtliche Probleme, vor allem aber fehlende Investitionsanreize entgegen. Zur Schaffung von solchen langfristigen Investitionsanreizen vor allem für Neuinvestitionen forderte er "eine gesetzliche Grundlage, mit der einerseits sinnvolle Kapazitätsmechanismen eingeführt, andererseits aber auch Zulassungsverfahren beschleunigt werden."

Das umfassende Bild, das die Experten bei der 1. Clifford Chance Energierecht-Diskussionsrunde in Berlin zeichneten, wurde vervollständigt durch Beiträge von Energieexperten aus Politik und Wirtschaft. So gab Georg Friedrich Sommer (Managing Director, Commerzbank AG, Corporates & Markets) eine Einschätzung der Energiewende aus Bankensicht. Seiner Meinung nach wird die Bedeutung der marktführenden Energieversorgungsunternehmen für den deutschen Markt abnehmen. "Die Aufnahme von Fremdmitteln allein zur Neugestaltung der Energiewende wird nicht ausreichen", lautete seine Prognose. "Neue Eigenkapitalgeber müssen auf den Plan treten."

Über den aktuellen Stand der EEG-Novelle informierte Christoph Weißenborn vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW). Professor Dr. Felix Ekardt, Leiter der Forschungsgruppe Nachhaltigkeit und Klimapolitik der Universität Rostock, erweiterte die Diskussion um einen anderen Blickwinkel und erläuterte die Positionen von Umweltverbänden und die der kritischen Nachhaltigkeitsforschung. Thomas Mock von der Hydro Aluminium Deutschland GmbH sprach über die Auswirkungen der Energiewende auf energieintensive Industrien. Den Blick in die Zukunft richtete Dr. Felix Christian Matthes, Forschungs-Koordinator Energie- und Klimapolitik des Öko-Instituts, der Erzeugungsstrukturen vorstellte, die den Energiebedarf langfristig sichern sollen. Er führte aus, dass "der notwendige Umbau des Stromversorgungssystems in Richtung Erneuerbarer Energien eine ganze Reihe von Weiterentwicklungen und Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erneuerbaren Energien, das Strommarktdesign und die Infrastrukturregulierung erfordert". Zentral für die energierechtlichen Prioritäten sei der Blick nach vorn. Dr. Hans Jürgen Brick, Geschäftsführer der Amprion GmbH, dem Übertragungsnetzbetreiber für den Strombereich der RWE, sprach über das Netzausbaubeschleunigungsgesetz.

Andrees Gentzsch, Mitglied der Geschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), berichtete vom aktuellen Stand der EnWG-Novelle. Er stellte fest: "Mit den Gesetzen zur Energiewende steht die Energieversorgung in Deutschland vor einem historischen Umbau. Aufgrund des hohen Zeitdrucks konnten aber nicht alle gesetzgeberischen Fragen praxisgerecht und rechtssicher gelöst werden. Es wird daher bei der Umsetzung des Energiewirtschaftsgesetzes durch die Energieversorgungsunternehmen zu vielen Auslegungsfragen
kommen. Wichtige Rechtsverordnungen stehen noch aus; ein Korrekturbedarf ist jetzt schon absehbar."

Auch Dr. Peter Rosin, Leiter der deutschen Energierechtsgruppe von Clifford Chance, sagte in seinem Schlusswort, dass er nur dann eine Chance auf eine erfolgreiche Realisierung der Energiewende sehe, wenn die energiepolitischen Pläne sorgfältig juristisch umgesetzt würden. Andernfalls werde es gerade nicht zu den gewünschten Investitionen und stattdessen über viele Jahre zu einer Prozesslawine kommen – zumal der EuGH jüngst die Zulässigkeit von Verbandsklagen gegen Großprojekte deutlich erweitert habe. Er schloss mit den Worten: "Es macht wenig Sinn, den erfolgreich eingeschlagenen Weg des Wettbewerbs zu verlassen und die Energiewirtschaft in eine durch die Bundesnetzagentur organisierte Planwirtschaft zu führen."

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