15. Mai 2013
Geschrieben von Maucher Jenkins

juris-Monopol gekippt: LexXpress mit RWP und Maucher Börjes Jenkins gegen Bundesverfassungsgericht erfolgreich


Es kommt nicht alle Tage vor, dass das Bundesverfassungsgericht selbst verklagt wird. Maucher Börjes Jenkins hat das Unternehmen LexXpress GmbH bei einer solchen Klage zusammen mit der insbesondere auf öffentliches Recht spezialisierten Kanzlei RWP erfolgreich unterstützt.
 

Das Bundesverfassungsgericht muss seine Entscheidungen nunmehr anderen Interessenten zu denselben Bedingungen und in derselben Form zur Verfügung stellen, wie sie der juris GmbH übermittelt werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof VGH Baden-Württemberg durch ein aktuelles Urteil vom 7.5.2013 – 10 S 281/12 entschieden.
 

Zum Hintergrund:
 

Das Bundesverfassungsgericht hat mit der juris GmbH vor 20 Jahren einen Vertrag abgeschlossen. Darin ist geregelt, dass die juris GmbH für den Bund die Aufgabe wahrnimmt, Rechtsprechung und wissenschaftliche Literatur im Bereich des Verfassungsrechts zu dokumentieren. Der Vertrag bestimmt ausdrücklich, dass das Bundesverfassungsgericht die Entscheidungsdokumente in der für die juris GmbH aufbereiteten Form nicht ohne deren Zustimmung an Dritte zum Aufbau anderer Datenbanken weitergeben darf.
 

Dagegen wehrte sich die LexXpress GmbH, die eine juristische Datenbank betreibt. Sie erhob Klage gegen das Bundesverfassungsgericht und berief sich auf das Informationsweiterverwendungsgesetz. Danach sind alle Personen bei der Entscheidung über die Weiterverwendung vorhandener Informationen öffentlicher Stellen gleich zu behandeln.
 

Das Bundesverfassungsgericht machte geltend, dieses Gesetz sei hier überhaupt nicht anwendbar. Denn jeder Dokumentar des Bundesverfassungsgerichts erstelle Orientierungssätze, Schlagworte und Titelzeilen für die Entscheidungen weitgehend in eigener Verantwortung; damit erwerbe er ein Urheberrecht an den aufbereiteten Entscheidungen. Dieses Urheberrecht schließe Ansprüche anderer juristischer Verlage nach dem Informationsweiterverwendungsgesetz aus.
 

In der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klage abgewiesen und die Entscheidung auf das (angebliche) Urheberrecht der Dokumentare des Bundesverfassungsgerichts gestützt. Vor dem VGH Baden-Württemberg hatte die Berufung der LexXpress GmbH in vollem Umfang Erfolg. Das Gericht folgte der Auffassung von LexXpress, dass auch für die überarbeiteten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts § 5 Urheberrechtsgesetz anwendbar sei und für diese damit kein Urheberrecht geltend gemacht werden könne.
 

Das juris-Monopol für die Bearbeitung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ist damit gekippt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits hat der VGH Baden-Württemberg die Revision zugelassen.
 

Rechtsanwalt Dr. Michael Nielen (Maucher Börjes Jenkins) wurde von RWP Rechtsanwälte und der LexXpress GmbH in der Berufungsinstanz zur Bearbeitung der urheberrechtlichen Fragen hinzugezogen.
 

Bei RWP Rechtsanwälte betreute das Verfahren Rechtsanwalt Dr. Clemens Antweiler, Rechtsanwältin Dr. Pascale Liebschwager und Rechtsanwältin Christina Schulz.
 

Weitere Informationen zu diesem Rechtsstreit:
 

http://blog.delegibus.com/2013/05/07/gemeinfreiheit-grose-rechtsprechung-im-kellergericht/
 

http://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2013/05/schlappe-fur-bverfg-rwp-mandantin-lexxpress-macht-vertrag-mit-juris-zunichte


http://klawtext.blogspot.de/2013/05/juris-wackelt.html

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