04. Juni 2012
Geschrieben von Hogan Lovells

WESTbahn Management stoppt mit Hogan Lovells rechtswidrige Vergabepraxis an ÖBB in Oberösterreich

 

Pressemitteilung

4. Juni 2012

 

Die WESTbahn Management GmbH, ein in Wien ansässiges privates Eisenbahnverkehrsunternehmen, hat erstmals in Österreich eine "wettbewerbsfreie Direktvergabe" von Schienenpersonenverkehrsleistungen (SPV-Leistungen) an die staatseigene ÖBB Personenverkehr AG verhindert. Bislang bestellten in Österreich die zuständigen Behörden staatlich finanzierte SPV-Leistungen unter Ausschluss jeglichen Wettbewerbs bei der ÖBB, wodurch der Wettbewerb in diesem milliardenschweren Markt vollständig ausgeschaltet wurde.

 

Dieser Vergabepraxis hat nun erstmals eine österreichische Vergabenachprüfungsinstanz eine klare Absage erteilt. "Wettbewerbsfreie Direktvergaben" von öffentlichen Aufträgen im Schienenpersonennahverkehr sind danach mit dem Unionsrecht, aber auch mit dem nationalen Recht, nicht vereinbar. Zu diesem Ergebnis gelangte der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich (UVS), nachdem die WESTbahn einen Nachprüfungsantrag zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer vom Bundesland Oberösterreich durch Vorinformation im EU-Amtsblatt angekündigten "Direktvergabe" an die ÖBB gestellt hatte.

 

Die rechtliche Vertretung vor dem UVS übernahm ein Hogan Lovells-Team um die beiden Berliner Rechtsanwälte Dr. Eckhard Bremer und Dr. Felix Helmstädter. Der Schwerpunkt der Beratung lag im europäischen Vergaberecht.

 

Der UVS stellte fest, dass die Vorinformation nicht den vom Europäischen Recht und dem nationalen Bundesvergabegesetz vorgegebenen Transparenzanforderungen entspricht. Im Ergebnis muss – auch bei einer "Direktvergabe" – ein nicht-förmliches, wettbewerbliches, d.h. transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren unter Beteiligung interessierter Dritter, durchgeführt werden. Damit ist nun auch klargestellt, dass die Bestellung von staatlich finanzierten Leistungen im Schienenpersonenverkehr sowohl dem Anwendungsbereich der so genannten Personenverkehrsverordnung als auch der Vergaberichtlinien und dem EU-Primärrecht unterliegt. Die sich daraus ergebenden Anforderungen an eine wettbewerbliche Vergabe legt in Österreich auch das Bundesvergabegesetz fest. Die Entscheidung ist damit ein wichtiger Schritt zur Marktöffnung im SPV.

 

 

Hogan Lovells-Team für WESTbahn Management:

Vertreten wurde WESTbahn von Partner Dr. Eckhard Bremer und Dr. Felix Helmstädter (beide Kartell- und Vergaberecht, Berlin). Hogan Lovells kooperierte in diesem Verfahren mit Rechtsanwalt Rüdiger Schender  von der Wiener Kanzlei B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte.

 

 

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