25. Mai 2012
Geschrieben von White & Case LLP

WHITE & CASE ERWIRKT PRÄZEDENZENTSCHEIDUNG FÜR STROMNETZAUSBAU

 

Berlin, 25. Mai 2012 – Die internationale Anwaltssozietät White & Case LLP hat für den Freistaat Thüringen erfolgreich einen Baustopp abgewehrt. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig lehnte einen Eilantrag gegen den Bau der „380 kV-Leitung Vieselbach-Altenfeld“ unter Verweis auf die gesetzgeberische Bedarfsentscheidung ab (BVerwG 7 VR 4.12) und unterstrich damit die besondere Bedeutung des Bauvorhabens. Das Eilverfahren ist Teil der ersten großen gerichtlichen Auseinandersetzungen um ein Projekt des Netzausbaus im Zuge der geplanten Energiewende.

 

Das zugelassene Vorhaben gehört zur „Thüringer Strombrücke“ (sog. Süd-West Kuppelleitung), einer insgesamt rund 210 km langen Höchstspannungsleitung zwischen Sachsen-Anhalt und Bayern und ist der politisch umstrittenen Rennsteig-Querung unmittelbar vorgelagert. Die von der Europäischen Union kofinanzierte Leitung ist ein wichtiger Teil des Transportwegs des von Offshore-Windparks erzeugten Stroms von Nord- nach Süddeutschland.

 

In seiner Begründung bestätigte das Gericht die tragende Funktion des Vorhabens „im europäischen Verbundnetz und als nationale Kuppelleitung“. Belange des Natur- und Landschaftsschutzes stünden seiner Realisierung nicht entgegen.

 

„Wir freuen uns sehr über den schnellen Erfolg. Es ist ein Präzedenzfall für Netzausbauprojekte im Rahmen der Energiewende, der Signalwirkung für weitere Planfeststellungsbeschlüsse haben wird. Jetzt kann der Netzausbau beginnen“, sagt Prof. Dr. Norbert Wimmer, Partner bei White & Case.

 

Das Berliner White & Case Team bestand aus dem Partner Prof. Dr. Norbert Wimmer und Associate Dr. Benjamin Schirmer (beide Projects & Regulatory).

 

 

 

Über White & Case

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