02. März 2018
Geschrieben von Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB

Ex-Olympus-CEO gewinnt mit Noerr vor Londoner High Court in D&O-Streit

Vertreten von der Kanzlei Noerr haben sich der frühere CEO von Olympus und Whistleblower Michael Woodford, MBE, und dessen ehemaliger Kollege Paul Hillman vor dem High Court of Justice in London in einem D&O-Rechtsstreit gegen die AIG Europe durchgesetzt. Am heutigen Tag hat das Gericht ein Urteil gegen den Versicherer erlassen (Az.: LM-2017-000031). In der Sache ging es um Versicherungsschutz aus einer von Olympus Europa auch zugunsten der Kläger bei der AIG unterhaltenen D&O-Versicherung. Diese Versicherung unterlag deutschem Recht. Die Zuständigkeit der englischen Gerichte folgt aus EU-Verbraucherschutzrecht.

Der High Court hat der Klage von Michael Woodford und Paul Hillman gegen die AIG Europe vollumfänglich stattgegeben.

Das Gericht hat entschieden, dass der D&O-Versicherer den Versicherungsschutz ohne Grund abgelehnt hat. AIG muss jetzt Versicherungsschutz für die im März anstehende Gerichtsverhandlung in einem Schadensersatzprozess einer Olympus-Tochtergesellschaft gegen Woodford und Hillman leisten. Die AIG hat bei der Deckungsablehnung behauptet, die Versicherungsnehmerin habe Vorkenntnis von den im Schadensersatzverhältnis behaupteten Pflichtverletzungen gehabt. Weiter hat die AIG Versicherungsschutz unter Berufung darauf abgelehnt, dass die Versicherungsnehmerin Fragen des Versicherers zum Sachverhalt nicht fristgerecht beantwortet habe. Daher habe die Versicherungsnehmerin Mitwirkungsobliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag verletzt.

Der High Court ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Konkret hat der High Court festgestellt, dass eine relevante Vorkenntnis der Versicherungsnehmerin, die den Versicherer zur Ablehnung von Versicherungsschutz berechtigen könnte, nicht vorgelegen hat. Ob eine Vorkenntnis der Versicherungsnehmerin den versicherten Personen zuzurechnen gewesen wäre, hat das Gericht offen gelassen. Weiter hat das Gericht entschieden, dass jedenfalls keine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung vorliegt. Vorsorglich hat das Gericht das Urteil darauf gestützt, dass selbst dann, wenn eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung der Versicherungsnehmerin vorgelegen hätte, eine solche Obliegenheitsverletzung keinen Schaden des Versicherers im Sinne der versicherungsvertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen verursacht hätte. Schließlich hat das Gericht festgestellt, dass die bisher von Woodford und Hillman aufgewendeten Abwehrkosten in Höhe von bisher rund GBP 4 Mio. angemessen waren und vom D&O-Versicherer vollumfänglich zu erstatten sind.

Hintergrund:

Michael Woodford wurde 2011 zum obersten Olympus-Chef, zum CEO der Olympus Corporation in Tokio, bestellt. Kurz nach seiner Bestellung deckte er Bilanzfälschungen bei Olympus in Milliardenhöhe auf. Unmittelbar nach seinen Enthüllungen gegenüber der Presse wurde der Whistleblower Michael Woodford in Japan entlassen. In Großbritannien verlieh die Queen Woodford den Orden eines „Member of the Order of the British Empire“ (MBE). Zahlreiche englische Zeitungen ehrten Woodford unter anderem als „Business Person of the Year 2011“.

2015 hat Olympus bzw. deren europäische Tochtergesellschaft KeyMed Michael Woodford vor dem High Court in London wegen angeblicher, von Woodford zurückgewiesener Pflichtverletzungen in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer von KeyMed im Zusammenhang mit einem System der betrieblichen Altersvorsorge für Organmitglieder auf Schadensersatz in Höhe von rund GBP 55 Mio. verklagt. Woodfords Mit-Beklagter ist dessen jahrelanger Weggefährte und damaliger Geschäftsführungskollege Paul Hillman.

Die AIG hat Woodford und Hillman im Juni 2016 zunächst Versicherungsschutz aus einer zu deren Gunsten von Olympus Europa unterhaltenen D&O-Versicherung gewährt. Im Februar 2017 widerrief AIG den Versicherungsschutz. Die maßgebliche D&O-Versicherung, die Olympus Europa für deren Organmitglieder, also auch für Woodford und Hillman, bei der AIG unterhalten hat, unterliegt deutschem Recht.

Einzelheiten dieses Gerichtsprozesses sind öffentlich, so insbesondere das Urteil, aber auch die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze, die schriftlichen Zeugenaussagen, die von parteibenannten Experten zum deutschen Recht eingereichten Sachverständigengutachten sowie die Wortlautprotokolle der mündlichen Gerichtsverhandlung.

Noerr-Partner Dr. Oliver Sieg, Co-Head of Litigation:

„Es ist außergewöhnlich, dass über einen deutschen Versicherungsvertrag vor einem ausländischen Gericht gestritten wird. Die internationale Aufstellung von Noerr ermöglicht, auch in diesen Fällen die Interessen unserer Mandanten erfolgreich durchzusetzen.“

„Das Urteil des High Court behandelt auch für den deutschen D&O-Versicherungsmarkt wesentliche Themen, die der Markt bei der künftigen Klauselgestaltung berücksichtigen muss. Auch wenn hier ausnahmsweise eine klageweise Durchsetzung der vertraglichen Rechte notwendig war, kann daraus nicht abgeleitet werden, dass deutsche D&O-Versicherer die vertragliche übernommene Pflicht, D&O-Schadenfälle kundenorientiert zu regulieren, generell vernachlässigen würden.“

Michael Woodford:

„Ich freue mich sehr über das Urteil und sehe jetzt mit Zuversicht dem anstehenden Verfahren gegen Olympus mit Unterstützung von AIG entgegen.“

Paul Hillman:

„Wir danken Lucy Holden und dem gesamten Noerr-Team sowie Stephen Midwinter QC für ihre überragende Arbeit im letzten Jahr.”

Vertretung Woodford und Hillman:

Noerr LLP: Rechtsanwalt Dr. Oliver Sieg, Düsseldorf, und Solicitor Lucy Holden, München

Barrister: Stephen Midwinter QC, Brick Court Chambers

Noerr ist Exzellenz und unternehmerisches Denken. Mit Teams aus starken Persönlichkeiten findet Noerr Lösungen für komplexe und anspruchsvolle Fragestellungen. Vereint durch gemeinsame Werte, haben die über 500 Berater immer das gemeinsame Ziel vor Augen: den Erfolg der Mandanten. Noerr ist als eine führende europäische Kanzlei auch international bestens aufgestellt: mit Büros in elf Ländern und einem weltweiten Netzwerk an befreundeten Top-Kanzleien.

Matthias Schulte
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