22. Juni 2017
Geschrieben von Hogan Lovells

BGH verneint Haftung von TÜV Rheinland LGA Products im Fall PIP-Brustimplantate - Hogan Lovells vertritt die Interessen von TÜV Rheinland LGA Products GmbH

 

22. Juni 2017 – Der Bundesgerichtshof („BGH“) in Karlsruhe hat heute in einer wegweisenden Entscheidung zugunsten der TÜV Rheinland LGA Products GmbH („TRLP“) entschieden. Der BGH folgte der Auslegung der Medizinprodukterichtlinie durch den Gerichtshof der Europäischen Union („EuGH“) und  bestätigte die Position von TRLP im Fall Poly Implant Prothèse („PIP“). Nach der Entscheidung des BGH war die TRLP "nach den revisionsrechtlich nicht zu beanstandenden Feststellungen des Berufungsgerichts nicht verpflichtet, unangemeldete Inspektionen durchzuführen, Produkte zu prüfen und/oder Geschäftsunterlagen zu sichten, da keine Hinweise vorlagen, die darauf hindeuteten, dass möglicherweise die Anforderungen der Richtlinie 93/42/EWG nicht erfüllt waren".

 

Zuvor hatten bereits das Landgericht Frankenthal und das Oberlandesgericht Zweibrücken die Klage in erster und zweiter Instanz abgewiesen. Der BGH hatte sein Verfahren zunächst ausgesetzt und den EuGH um die Beantwortung abstrakter Rechtsfragen zur Auslegung der europäischen Medizinprodukterichtlinie gebeten. Im Verfahren vor dem EuGH vertrat Ina Brock, die Produkthaftungspartnerin im Münchner Büro von Hogan Lovells, TRLP.

 

Mit Urteil vom 16. Februar 2017 bestätigte der EuGH die Position von TÜV Rheinland, dass die Medizinprodukterichtlinie selbst keine Haftung von Benannten Stellen, wie TRLP, vorsieht. Benannte Stellen, so der EuGH, haben nach der Medizinprodukterichtlinie zudem auch keine generelle Pflicht „zur Durchführung von unangemeldeten Inspektionen, zu Produktprüfungen und/oder zur Sichtung von Geschäftsunterlagen des Herstellers“. 

 

Unter Berücksichtigung der Vorgaben des EuGH hat der BGH die klageabweisenden Entscheidungen der Vorinstanzen jetzt bestätigt.

 

Hogan Lovells vertritt TÜV Rheinland umfassend in allen Verfahren im Zusammenhang mit Brustimplantaten von PIP. Das Verfahren vor dem BGH wurde durch die Münchner Partner Ina Brock sowie Dr. Matthias Schweiger und die Senior Associates Nicole Böck und Benjamin Schulte betreut. 

 

In der Verhandlung vor dem BGH vertrat zudem Gunhild Schäfer von der Karlsruher Sozietät von Plehwe & Schäfer TRLP.

 

Aus der Inhouse-Rechtsabteilung von TÜV Rheinland sind Björn Clüsserath (General Counsel), Dr. Arno Gildemeister, Maren Stummeier und Ruth Marie Mosch (alle Dispute Resolution) mit der Sache befasst.

 

Peter Herkenhoff
Corporate Communications Manager Germany
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peter.herkenhoff@hoganlovells.com

 

 

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