06. Juni 2017
Geschrieben von Hogan Lovells

Hogan Lovells berät Hauck & Aufhäuser Privatbankiers bei Rechtsformwechsel

6. Juni 2017 – Unter Leitung ihres Frankfurter Partners Michael Schlitt hat die internationale Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA bei ihrem Rechtsformwechsel in eine Aktiengesellschaft beraten.

Der Formwechsel wurde am 1. Juni 2017 mit der Firma Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Aktiengesellschaft in das Handelsregister eingetragen.

 

Hogan Lovells für Hauck & Aufhäuser Privatbankiers:

Prof. Dr. Michael Schlitt (Partner), Sebastian Seibold (Senior Associate), Stefan Reitemeyer (Associate, Kapitalmarktrecht, Frankfurt);

Dr. Lutz Angerer (Partner), Thomas Weber (Counsel, Gesellschaftsrecht, München).

 

Inhouse Counsel Hauck & Aufhäuser Privatbankiers:

Robert Sprogies

 

Peter Herkenhoff
Corporate Communications Manager Germany
+49 211 1368 469
peter.herkenhoff@hoganlovells.com

 

 

Über Hogan Lovells

Weitere Informationen finden Sie unter www.hoganlovells.com.

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"Hogan Lovells" oder die "Sozietät" ist eine internationale Anwaltssozietät, zu der Hogan Lovells International LLP und Hogan Lovells US LLP und ihnen nahestehende Gesellschaften gehören. Die Bezeichnung "Partner" beschreibt einen Partner oder ein Mitglied von Hogan Lovells International LLP, Hogan Lovells US LLP oder einer der ihnen nahestehenden Gesellschaften oder einen Mitarbeiter oder Berater mit entsprechender Stellung. Einzelne Personen, die als Partner bezeichnet werden, aber nicht Mitglieder von Hogan Lovells International LLP sind, verfügen nicht über eine Qualifikation, die der von Mitgliedern entspricht. Weitere Informationen über Hogan Lovells, die Partner und deren Qualifikationen finden Sie unter www.hoganlovells.com. Sofern Fallstudien dargestellt sind, garantieren die dort erzielten Ergebnisse nicht einen ähnlichen Ausgang für andere Mandanten.

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